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Verband Deutscher Sporttaucher
Aktualisiert: vor 2 Tage 8 Stunden

Zwischen Schwimmbecken und Hörsaal: Finswimming-Weltmeister Max Poschart beginnt Duales Studium

16. September 2020 - 12:30

Max Poschart, ist einer der erfolgreichsten, aktiven Finswimming-Athleten des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST). Im Oktober beginnt der 25-jährige leipziger Sportsoldat im Nebenjob ein Duales Studium im Bereich Sportwissenschaften mit dem Schwerpunkt Leistungs- und Wettkampfsport, an der Europäischen Sportakademie Brandenburg (ESAB), Fachhochschule für Sport und Management Potsdam. Dies ist durch die Unterstützung des VDST-Vereins SC DHfK Leipzig e.V. und des VDST-Landestauchsportverband Sachsen e.V. möglich.

Mehr dazu lesen unter: https://finswimming.scdhfk.de/artikel/finswimming-weltmeister-max-poschart-beginnt-duales-studium-mit-starken-partnern-1236/

 

Auf dem Foto von Matthias Fäller: Finswimmer Max Poschart (v.r) und SC DHfK-Abteilungsleiter Finswimming Max Lauschus (dahinter) freuen sich auf die zukünftige Zusammenarbeit mit Daniela Klug und Dr. Armin Köhler vom Landestauchsportverband Sachsen

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Schwimmen als Kulturgut in RLP erhalten! – Breites Bündnis von Organisationen stellt beim LSB in Mainz Positionspapier vor

16. September 2020 - 10:34

„Warnung vor Notlage beim Schwimmen“ oder „Auf dem Weg ins Nichtschwimmerland“ sind Zeitungs-Headlines, die aktuell das Bild bestimmen, wenn es um Bäder in Deutschland, und in den letzten Tagen speziell in Rheinland-Pfalz geht. Dieses Medienecho folgte auf eine Pressekonferenz beim Landessportbund Rheinland-Pfalz (LSB) in Mainz. Dort wurde am 11. September ein Positionspapier vorgestellt, welches auf die angespannte Situation für das Erlernen und Ausüben des Schwimmens in Rheinland-Pfalz hinwies. Denn „um das Schwimmen in Rheinland-Pfalz ist es schlecht bestellt“, und das soll sich ändern. Im Positionspapier wird unter anderem die Umsetzung von Maßnahmen gefordert, die sicherstellen sollen, dass alle Jungen und Mädchen zum Ende ihrer Grundschulzeit schwimmen können. Nach Angaben der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) sind nur etwa 60 Prozent dieser Zielgruppe sichere Schwimmer.
Stellvertretend für das breit angelegte Bündnis aus Sport- und Rettungsorganisationen, Sportlehrerverband sowie Eltern-, Senioren-, Jugend- und Patientenvertretungen wurde das Positionspapier durch den kommissarischen LSB-Präsident Jochen Borchert und den LSB-Vizepräsidenten Bildung Dr. Ulrich Becker im Ministerium des Innern und für Sport dem zuständigen Staatsminister Roger Lewentz übergeben.

Deutschlandweit beteiligen sich auch VDST-Vereine an der Schwimmausbildung. Sie tragen damit zur Wassersicherheit bei, indem sie beispielsweise Kindern das Schnorcheln vermitteln. Daher unterstützt der VDST vollumfänglich alle Bemühungen zur Erhaltung der Schwimmbäder in Rheinland-Pfalz und in ganz Deutschland.

Mehr zum Positionspapier hier: https://www.lsb-rlp.de/news-pressemitteilungen/2020/schwimmen-als-kulturgut-rlp-erhalten

 

Foto: Landessportbund Rheinland-Pfalz e. V.

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Wir trauern um unser Ehrenmitglied Dr. Hanjo Roggenbach

10. September 2020 - 22:41

Eine imposante Gestalt mit viel Herz, Fachwissen und großer Präsenz in den Sitzungen: Dr. Hans-Joachim “Hanjo” Roggenbach, Ehrenmitglied im VDST.

Hanjo hat die weit verstreuten Ärzte der Landesverbände zusammengebracht und ein tolles Team daraus geformt und hat die regelmäßigen Treffen der Landesverbandsärzte einmal jährlich eingeführt. Dieses Team hat Standards für die Tauchmedizin eingeführt, Hanjo hat den (damals) neuen Kurs Medizin-Praxis entwickelt und in die Ausbildung als einen der wichtigsten Weiterbildungen eingebracht. Der VDST, die Medizin und vor allem der Fachbereich Tauchmedizin wuchs und etablierte sich unter dem damaligen Bundesverbandsarzt. Das größte Medizin Seminar in Deutschland, die Tauchmedizinische Fortbildung (TMF) in Essen, wurde von Hanjo ins Leben gerufen und wird noch immer mit spannenden und aktuellen Themen der Medizin gefüllt. Damit schaffte er es, auch Laien die Tauchmedizin anschaulich verständlich zu machen.

Für unsere Mitglieder startete 1999 die Taucherarzthotline als Notfall Hotline. Dies ist in erster Linie Hanjos Verdienst gewesen, der unermüdlich bei den Kollegen und im Vorstand Werbung dafür machte und viele von uns überzeugen konnte, mitzuarbeiten.

Über die Grenzen des VDST hinaus suchte Hanjo die Kooperation mit tauchmedizinischen Fachgesellschaften und beteiligte sich aktiv an der Entwicklung der ersten „Leitlinie Tauchunfall“, dem entscheidenden Handlungsleitfaden zur Erkennung und Behandlung von Tauchunfällen.

Wir verlieren mit Hanjo Roggenbach einen großartigen, nimmer müden Tauchmediziner, einen engagierten Arzt und für alle, die ihn noch kannten, auch einen sehr liebenswerten und großherzigen Kollegen und Freund.

Unser Mitgefühl gilt seiner Frau Rita und seiner Familie, wir werden Hanjo alle sehr vermissen in seiner unvergleichlichen Art.

Dr. Heike Gatermann, für die Ärzte im VDST
Dr. Uwe Hoffmann, VDST-Präsident

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Tauchausrüstung richtig desinfizieren

8. September 2020 - 13:30

Mit den ersten Corona-Lockerungen im Vereinssport in Deutschland tauchte u.a. die Frage auf: Was tun mit der Vereinsausrüstung? Wir empfehlen die „Dauerleihgabe“ an Kinder und Jugendliche für die gesamte Saison oder, wenn dies nicht möglich ist, eine „fachgerechte Desinfektion“.

Doch was ist fachgerecht?

„Es ist auf jeden Fall kein Hexenwerk – das kann jeder fundierte Gerätewart oder Ausbilder selbst“, erklärt Markus Trommer, Lehrtaucher und Tauchgerätewart der Berufsfeuerwehr (BF) Mannheim und langjähriger Tauchlehrer im VDST. „Wir desinfizieren Teile der Ausrüstung nach jedem Einsatz… und bei uns geht es nicht nur um Corona-Viren“. Im Fokus stehen nur wenige Ausrüstungsteile: Die zweite Stufe, der Atemregler, Tauchanzug, Füßlinge und Handschuhe. Andere Ausrüstungsteile, wie Jackets, Lampen und Geräteflossen spielen keine Rolle…

Handreichung als Download: Desinfektion von Tauchausrüstung (2020)

 

Weitere Empfehlungen und Tipps zu Tauchtechnik findest du unter „ENGAGIERE DICH > Wissen erlangen > Tauchtechnik“.

 

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Theo Konken und Volkmar Lehnen zum VDST-Ehreninstrukteur ernannt

25. August 2020 - 12:51

Theo Konken erhält den VDST-Ehreninstrukteur-Titel überreicht von Präsident Dr. Uwe Hoffmann und Ausbildungsleiter Hagen Engelmann in Kamen am 22.08.2020

LAL 2020: Theo Konken und Volkmar Lehnen werden zum VDST-Ehreninstrukteur ernannt

Für ihr langjährige, ehrenamtliche Tätigkeit und ihren Einsatz für den VDST allgemein, den Tauchsport und insbesondere für die Weiterentwicklung der VDST-Ausbildung, erhielten am vergangenen Wochenende Theo Konken und Volkmar Lehnen die höchste Auszeichnung, die ein VDST-Tauchausbilder erreichen kann – den VDST-Ehreninstrukteur. Die Ehrung fand am 22. August während der Tagung der Landesausbildungsleiter und des Stabs des Fachbereich Ausbildung (LAL) im SportCentrum in Kamen statt.
Persönlich angereist war Theo Konken mit seiner Frau Agnes. Die Ehrung selbst übernahmen VDST-Präsident Dr. Uwe Hoffmann gemeinsam mit Bundesausbildungsleiter Hagen Engelmann.
Dies ist eine besondere Auszeichnung im VDST und die bisherige Gruppe derjenigen, die bisher diese Auszeichnung erhielten, ist sehr überschaubar.

Ebenfalls wurden im Rahmen der LAL 2020 auch die Ernennungsurkunden an alle aktuellen VDST-Instrukteure (TL4) durch den Präsidenten und den Bundesausbildungsleiter überreicht.

Übergabe der Ernennungsurkunden an die TL4/Instrukteure durch Uwe Hoffmann und Hagen Engelmann

Bundesausbildungsleiter Hagen Engelmann, VDST-Präsident Dr. Uwe Hoffmann, Klaus Cepl, Tanja Ringelmann, Norbert Wotte, Volker Maier, Peter Bredebusch, Frank Ostheimer (v.l.)

 

Bundesausbildungsleiter Hagen Engelmann, VDST-Präsident Dr. Uwe Hoffmann, Gerd Martin, Jan-Martin Manzek, Dr. Till Fuxius (v.l.)

 

Reiner Kuffemann, stellvertretender Bundesausbildungsleiter, erhält ebenfalls eine TL4-Urkunde von Hagen Engelmann

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Corona: Aktualisiertes VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 21.08.2020)

24. August 2020 - 9:00

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand 21.08.2020)

Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.
Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Wettkampf-Sportart im Tauchen, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.
Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.

Die Coronavirus-Pandemie hatte den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der zunehmenden Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Vorschriften zu organisieren und auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.

Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.
Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die regionalen Vorschriften angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.

Mehr lesen: VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand 21.08.2020)

 

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/

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TL3-Theorieprüfung in Offenbach

19. August 2020 - 13:32

Die diesjährige VDST-TL3-Theorieprüfung fand am 15. und 16. August in den Räumen der VDST-Bundesgeschäftsstelle in Offenbach statt. Nachdem der ursprüngliche Termin im März aufgrund der Corona-Situation abgesagt werden musste, konnten wir nun unter Beachtung der aktuellen Regelungen und Befolgung der AHA-Regeln die Prüfung durchführen.

Acht TL3-Anwärter hatten sich für die zweitägige Prüfung angemeldet und stellten ihr Wissen und Können in den vier Prüfungsteilen unter Beweis. Dazu gehören eine schriftliche Klausur aus Kurz- und Langfragen, die Medizinprüfung, das Round-Table-Gespräch sowie das Erstellen einer Ausarbeitung bereits im Vorfeld der Prüfung.

Nicht nur die hochsommerlichen Temperaturen, sondern auch die eine oder andere Aufgabe brachten die Teilnehmer im wahrsten Sinn des Wortes zum Schwitzen.

Die Mühen wurde am Sonntag belohnt, als das Ergebnis der Prüfung feststand: es wurden insgesamt 27 von 32 Prüfungsteile erfolgreich absolviert und drei Anwärter haben den Theorieteil komplett bestanden. Herzlichen Glückwunsch!

Vielen Dank an dieser Stelle an die Ausbilder Frank Ostheimer, Reiner Kuffemann, Volker Maier, Diana Jahn, Fabian Möller und Jan-Martin Manzek und unseren Arzt Dirk Michaelis. Die gesamte Prüfung wurde geleitet vom Bundesausbildungsleiter Hagen Engelmann.

 

Text: Jan-Martin Manzek / Fotos: Frank Ostheimer

 

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Einladung zur Mitgliederversammlung am 21.11.2020 in Ingelheim (gemäß § 15 der VDST-Satzung)

15. August 2020 - 9:00

Sehr geehrte Mitglieder des VDST,
liebe Tauchsportfreunde und -freundinnen,

ich lade Euch herzlich zur VDST-Mitgliederversammlung am Samstag, 21. November 2020, nach Ingelheim ein. Unsere Versammlung findet statt in der Kultur- und Kongresshalle, Fridtjof-Nansen-Platz 5, 55218 Ingelheim am Rhein.

Anträge zur Mitgliederversammlung sind gemäß § 16 Ziffer I der VDST-Satzung spätestens 8 Wochen vor dem Termin der Mitgliederversammlung (bis Freitag, 25.09.2020) schriftlich mit Begründung zu senden an: Verband Deutscher Sporttaucher e.V., Berliner Straße 312, 63067 Offenbach. Hinweis: gemäß § 16 Ziffer I muss auch ein schriftlich eingereichter Antrag auf der Mitgliederversammlung persönlich vertreten werden.

Die Versammlungsunterlagen mit Tagesordnung und möglichen Anträgen werden, gemäß § 16 Ziffer II der VDST-Satzung, spätestens vier Wochen vor der Versammlung veröffentlicht. Sie sind dann zum einen zu finden bei den „Offiziellen Mitteilungen des VDST“. Zum anderen werden sie an die letzte bekannte Emailadresse des Vereins gesendet. Daher bitten wir alle Vereine in der VDST-Mitgliederverwaltung ihre Emailadresse zu prüfen und gfls. anzupassen.

 Die Abgabe der Stimmrechtskarten erfolgt am 21.11.2020 von 09:00-10:00 Uhr vor dem Versammlungssaal.

 

Wir freuen uns besonders auf die Teilnahme möglichst vieler Mitgliedsvereine!

Mit den besten Wünschen auch für eine gute Anreise verbleibe ich
mit sportlichen Grüßen

Dr. Uwe Hoffmann
Präsident

 

Zimmerbuchung unter www.hrs.de, www.hotel.de

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Mach mit: Analyse über tätigkeitsbedingte Beschwerden im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion

14. August 2020 - 11:38

Eine Studie des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine, Fachgebiet I 3 Zahnmedizin in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, der Sektion „Maritime Medizin“ der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Zentrum für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover

Analyse über tätigkeitsbedingte Beschwerden im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion bei deutschen Tauchern, Fliegern und Fallschirmspringern

Worum geht es hier eigentlich? Sind Sie Taucher, Fallschirmspringer oder in Luftfahrzeugen tätig, oder betreiben dies als Hobby, dann benötigen wir Ihre Erfahrung!

Befragungen bzw. klinische Prüfungen sind notwendig, um den wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt voranzutreiben und sie auch Bereiche beleuchten zu lassen, worüber bisher nur wenige Erkenntnisse vorliegen.
Ihr Beruf oder Ihre Sportart kann mit starken körperlichen Belastungen einhergehen, bei denen es auch zu vielfältigen Unfällen oder gesundheitlichen Störungen kommen kann. Ihr Körper ist immer wiederkehrenden Änderungen des Umgebungsdrucks ausgesetzt, was pathologische Vorgänge in luftgefüllten Körperhöhlen zur Folge haben kann. Auch im Kopf-, Gesichtsbereich oder an den Zähnen können durch Ihre druckbedingten Tätigkeiten Beschwerden auftreten.
Die gesundheitlichen Beschwerden, die speziell an den Zähnen oder deren zahnärztlichen Versorgung durch Luftdruckwechsel auftreten, werden als „dentales Barotrauma“ oder  Barodontalgie“ definiert, letzteres, wenn „nur“ der Zahnschmerz auftritt. Neben der Barodontalgie können aber auch vereinzelt andere Beschwerden auftreten, wie z.B. Überbelastung der Muskulatur im Kopfbereich oder der Kiefergelenke, welche sich auch auf den ganzen Körper auswirken können.

Mit dieser Studie möchten wir uns einen Überblick über alle möglichen Beschwerden verschaffen, welche die Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion betreffen und im Zusammenhang mit Druckveränderung stehen.

Ziel ist es, herauszufinden, wie häufig tatsächlich Beschwerden bei diesen Belastungen auftreten und ggf. in welchem Zusammenhang sie stehen könnten.
Diese Studie soll dazu beitragen Sie in Zukunft gezielter und mit mehr Hintergrundwissen auf Ihre Tätigkeit/Ihren Sport vorzubereiten und ggf. Lösungen für häufige Fragestellungen zu finden. Um das „Outcome“ der Studie stärker zu unterstreichen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich, falls sich ein zahnärztlicher Vorfall im Sinne des Fragebogens in Ihrem Leben ereignet hat, bei uns zu einer Befragung/Untersuchung vorstellen würden. Diese Befragung verläuft anonym und es ergeben sich keine (dienstlichen) Folgen daraus.
Die Studie wird nicht durch Firmengelder und Sponsoren finanziert. Ihre Teilnahme an dieser Befragung/ klinischen Prüfung ist freiwillig und rein anonym.

Da Sie hier, wenn Sie möchten, rein anonym antworten, erfolgt keine Berücksichtigung der DSGVO.

Jetzt an der Studie teilnehmen…

Studienverantwortliche:
Flottillenarzt Laura Dimovici

Dissertation:
Flottillenarzt Pritzl

Unter der wissenschaftlichen Leitung von:
Flottenarzt Prof. Dr. med. Andras Koch
Oberfeldarzt PD Dr. med. dent. Marcus Schiller

Kontaktadresse:
SchiffMedInstMZahnarztGezi@Bundeswehr.org
Telefon: 0431-5409-1626/1486
Bw-Durchwahl: 7425

Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine
Fachgebiet I/3 Zahnmedizin
– Studie –
Kopperpahler Allee 120
24119 Kronshagen

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VDST-Entscheidung zur Beteiligung an internationalen Wettkämpfen während Corona

29. Juli 2020 - 11:30

Foto: Bild von Hebi B. auf Pixabay

VDST-Entscheidung zur Beteiligung an internationalen Wettkämpfen

Liebe Athletinnen, liebe Athleten,
liebe Trainerinnen und Trainer,

die CMAS überraschte mit der Ankündigung, im Oktober 2020 europäische Titelkämpfe im Finswimming stattfinden zu lassen. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten internationalen Wettbewerbe durch die nationalen und internationalen Sportgremien für das Jahr 2020 abgesagt bzw. ins nächste Jahr verschoben wurden, ist diese Entscheidung unseres Weltverbandes nur schwer nachvollziehbar.
Trotz allem wurde während der letzten Vorstandssitzung ein Kompromissvorschlag des Fachbereichs Leistungssport diskutiert, der in Abstimmung mit der Spartenleitung FS eingebracht wurde. Dieser sah vor, zumindest die VDST-Sportsoldaten zu den Titelkämpfen zu entsenden. Nach Abwägung aller Umstände wurde dieser Vorschlag jedoch einstimmig abgelehnt.

Folgende Gründe und Bedenken haben zu dieser Entscheidung geführt:

  1. Wir befinden uns weltweit in einer Ausnahmesituation. Niemand ist in der Lage, die weitere Ausbreitung dieser Virusinfektion vorherzusagen. Zurzeit sind die Experten zutiefst beunruhigt, da die Zahlen der Neuinfektionen weltweit rasant ansteigen. Das Auswärtige Amt empfiehlt bereits wieder, bestimmte europäische Länder nicht zu bereisen.
  2. Es ist momentan nicht möglich, einen hochwertigen nationalen Nominierungswettkampf durchzuführen. Deshalb bezog sich der Vorschlag auf die Entsendung der Sportsoldaten, deren Arbeitsauftrag das tägliche Training beinhaltet. Aber auch hier steht die Gesundheit unserer Athleten an erster Stelle.
  3. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass es innerhalb weniger Stunden massive Änderungen in den Ein- und Ausreisebeschränkungen der einzelnen Länder geben kann.
  4. Nach unserem Kenntnisstand konnten die Athleten einige europäischer Länder schon sehr zeitig zum normalen Trainingsbetrieb zurückkehren. Dies war in Deutschland aufgrund der strengen, aber notwendigen Beschränkungen nicht möglich. Damit besteht keine Chancengleichheit zwischen den Athleten.
  5. Meldeschluss ist bereits der 31.07.2020. Bei einer Meldung würde der VDST bereits finanzielle Verpflichtungen eingehen. Es ist nicht geklärt, wie und in welchem Umfang diese Gelder bei Absage der Titelkämpfe (mit der gerechnet werden muss) an den VDST zurückgezahlt werden.

All dies führte dazu, dass die Gesamtsituation von uns nicht überschaut werden kann.
Es ist uns klar, dass einige von Euch diese Entscheidung sehr bedauern werden, aber die Gesundheit jedes Einzelnen hat für uns oberste Priorität.

Bei Rückfragen stehen unser Präsident Uwe Hoffmann und auch wir zur Verfügung.

Eure Fachbereichsleitung Leistungssport
Antje C. Franke & Rüdiger Hüls

 

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Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

22. Juli 2020 - 10:04

Copyright: NABU/ Felix Paulin

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf Naturschützer*innen und Wassersportler*innen starten in besondere Müllsammel-Saison und rufen Preise aus

Gemeinsam mit dem NABU (Naturschutzbund Deutschland) und drei großen deutschen Wassersportverbänden startet der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) in die neue Gewässerretter-Saison und ruft alle zum Mitmachen auf. In diesem Jahr werden erstmalig Preise für besonderes Engagement und Kreativität verliehen.

Neben dem Deutschen Kanu-Verband (DKV), dem Deutschen Segler-Verband (DSV) und dem NABU freut sich der VDST in diesem Jahr auch den Deutschen Ruderverband (DRV) als Partner für die Allianz Gewässerretter zu gewinnen. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für saubere Meere, Flüsse und Seen ein. Durch die Corona-Pandemie beginnt diesen Sommer eine besondere ‚Aufräum-Saison‘. Dazu die Gewässerretter-Verbände: „Die globale Corona-Pandemie hat unsere Welt auf den Kopf gestellt und die mediale und politische Aufmerksamkeit verschoben. Doch nach wie vor stecken wir mitten in einer großen Umweltkrise. Die zunehmende Vermüllung unserer Meere, Flüsse und Seen stellt eine Bedrohung für Mensch, Tier und Umwelt dar. Diese Saison stellt Covid-19 auch die Gewässerretter vor besondere Herausforderungen. Mit der richtigen Prävention spricht aber nichts gegen unsere jährliche Aufräumaktion. Die Natur braucht unseren Einsatz und deshalb rufen wir auch in diesem Jahr alle Naturschützer*innen und Wassersportler*innen zum Müll sammeln auf. Jeder Beitrag hilft dabei, unsere Gewässer ein Stückchen gesünder und sauberer zu machen. “

Zwar sind Freizeit- und Wassersportaktivitäten wieder erlaubt, doch gelten auch hier die länderspezifischen Verhaltensregeln nach dem Covid-19-Lockdown. Neben den bekannten Tipps zum Müllsammeln informieren die Gewässerretter daher auf ihrer Website auch, welche Regeln jetzt beim Müllsammeln im Einsatz für die Natur erforderlich sind – von Maskenpflicht bis Abstand halten.

Und noch etwas ist neu. Gemeinsam suchen NABU, DKV, DRV, DSV und VDST die Gewässerretter des Jahres: „Natur- und Gewässerschutz in der Gruppe soll Spaß machen und auch belohnt werden. Wir suchen in diesem Jahr erstmals die Gewässerretter des Jahres in unterschiedlichen Kategorien. Neben dem Anreiz möglichst viel Müll zu sammeln spielen auch Kreativität und Zufall eine Rolle. Wer mitmacht, kann dreimal 333 Euro gewinnen, in den Rubriken Masse, Wow-Effekt und Kreativität.“

Höhepunkt der diesjährigen Saison ist der „Coastal Cleanup-Day“ am 19. September. Viele der Aufräumaktionen beteiligen sich am Citizen-Science-Ansatz der Gewässerretter. Die freiwilligen Helfer*innen protokollieren, zählen und wiegen den gesammelten Müll und liefern die Zahlen an eine vom NABU geführte Datenbank. Die Ergebnisse helfen, die Herkunft der Abfälle zu verstehen und Maßnahmen zur Müllvermeidung zu entwickeln. Interessant dabei, erst im Juni kündigte die Bunderegierung die Einführung des sogenannten Einwegplastik-Verbots an. Jetzt wird sich zeigen, ob mittelfristig die Zahlen von Einweggeschirr, Fast-Food-Verpackungen oder Strohhalmen zurückgehen. Denn einig sind sich die Gewässerretter und ihre 1,1 Millionen Mitglieder auch darin: Müll aufsammeln ist nur die zweitbeste Lösung. Wichtiger ist es, Abfälle zu vermeiden, wertvolle Ressourcen zu schonen und intelligente Mehrwegsysteme zu etablieren.

 

Hintergrund

NABU, DSV, DKV, DRV und VDST engagieren sich seit Jahren für den Schutz der Gewässer. Die gemeinsame Webseite der Verbände www.gewaesserretter.de ergänzt das bestehende Informationsangebot. Hier können Müllfunde gemeldet und Reinigungsaktionen geteilt und beworben werden. Ab sofort finden sich hier auch zusätzliche Verhaltensregeln und die Informationen zum Wettbewerb ‚Gewässerretter des Jahres‘.

 

Ansprechpartner*innen für Rückfragen:

 

Mehr Infos & Pressefotos: www.NABU.de/presse

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

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Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

22. Juli 2020 - 9:15

Copyright: NABU/ Felix Paulin

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf Naturschützer*innen und Wassersportler*innen starten in besondere Müllsammel-Saison und rufen Preise aus

Gemeinsam mit dem NABU (Naturschutzbund Deutschland) und drei großen deutschen Wassersportverbänden startet der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) in die neue Gewässerretter-Saison und ruft alle zum Mitmachen auf. In diesem Jahr werden erstmalig Preise für besonderes Engagement und Kreativität verliehen.

Neben dem Deutschen Kanu-Verband (DKV), dem Deutschen Segler-Verband (DSV) und dem NABU freut sich der VDST in diesem Jahr auch den Deutschen Ruderverband (DRV) als Partner für die Allianz Gewässerretter zu gewinnen. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für saubere Meere, Flüsse und Seen ein. Durch die Corona-Pandemie beginnt diesen Sommer eine besondere ‚Aufräum-Saison‘. Dazu die Gewässerretter-Verbände: „Die globale Corona-Pandemie hat unsere Welt auf den Kopf gestellt und die mediale und politische Aufmerksamkeit verschoben. Doch nach wie vor stecken wir mitten in einer großen Umweltkrise. Die zunehmende Vermüllung unserer Meere, Flüsse und Seen stellt eine Bedrohung für Mensch, Tier und Umwelt dar. Diese Saison stellt Covid-19 auch die Gewässerretter vor besondere Herausforderungen. Mit der richtigen Prävention spricht aber nichts gegen unsere jährliche Aufräumaktion. Die Natur braucht unseren Einsatz und deshalb rufen wir auch in diesem Jahr alle Naturschützer*innen und Wassersportler*innen zum Müll sammeln auf. Jeder Beitrag hilft dabei, unsere Gewässer ein Stückchen gesünder und sauberer zu machen. “

Zwar sind Freizeit- und Wassersportaktivitäten wieder erlaubt, doch gelten auch hier die länderspezifischen Verhaltensregeln nach dem Covid-19-Lockdown. Neben den bekannten Tipps zum Müllsammeln informieren die Gewässerretter daher auf ihrer Website auch, welche Regeln jetzt beim Müllsammeln im Einsatz für die Natur erforderlich sind – von Maskenpflicht bis Abstand halten.

Und noch etwas ist neu. Gemeinsam suchen NABU, DKV, DRV, DSV und VDST die Gewässerretter des Jahres: „Natur- und Gewässerschutz in der Gruppe soll Spaß machen und auch belohnt werden. Wir suchen in diesem Jahr erstmals die Gewässerretter des Jahres in unterschiedlichen Kategorien. Neben dem Anreiz möglichst viel Müll zu sammeln spielen auch Kreativität und Zufall eine Rolle. Wer mitmacht, kann dreimal 333 Euro gewinnen, in den Rubriken Masse, Wow-Effekt und Kreativität.“

Höhepunkt der diesjährigen Saison ist der „Coastal Cleanup-Day“ am 19. September. Viele der Aufräumaktionen beteiligen sich am Citizen-Science-Ansatz der Gewässerretter. Die freiwilligen Helfer*innen protokollieren, zählen und wiegen den gesammelten Müll und liefern die Zahlen an eine vom NABU geführte Datenbank. Die Ergebnisse helfen, die Herkunft der Abfälle zu verstehen und Maßnahmen zur Müllvermeidung zu entwickeln. Interessant dabei, erst im Juni kündigte die Bunderegierung die Einführung des sogenannten Einwegplastik-Verbots an. Jetzt wird sich zeigen, ob mittelfristig die Zahlen von Einweggeschirr, Fast-Food-Verpackungen oder Strohhalmen zurückgehen. Denn einig sind sich die Gewässerretter und ihre 1,1 Millionen Mitglieder auch darin: Müll aufsammeln ist nur die zweitbeste Lösung. Wichtiger ist es, Abfälle zu vermeiden, wertvolle Ressourcen zu schonen und intelligente Mehrwegsysteme zu etablieren.

 

Hintergrund

NABU, DSV, DKV, DRV und VDST engagieren sich seit Jahren für den Schutz der Gewässer. Die gemeinsame Webseite der Verbände www.gewaesserretter.de ergänzt das bestehende Informationsangebot. Hier können Müllfunde gemeldet und Reinigungsaktionen geteilt und beworben werden. Ab sofort finden sich hier auch zusätzliche Verhaltensregeln und die Informationen zum Wettbewerb ‚Gewässerretter des Jahres‘.

 

Ansprechpartner*innen für Rückfragen:

 

Mehr Infos & Pressefotos: www.NABU.de/presse

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

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Erweiterung des Versicherungsschutzes für VDST-Vereinsmitglieder

13. Juli 2020 - 15:23
Erweiterung des Versicherungsschutzes für die zum VDST verbeitragten Vereinsmitglieder von VDST-Mitgliedsvereinen. Download Erweiterung des Versicherungsschutzes für VDST-Vereinsmitglieder (Stand: 24.06.20)

Die Corona-Situation betrifft mit ihren Einschränkungen wie bekannt auch den Tauchsport. Manche Sportvereine haben daher sicherlich auch erwogen, sich beispielsweise in der Landwirtschaft als ehrenamtliche Erntehelfer oder aber in der Unterstützung von Risikogruppen (beispielsweise älteren Menschen) als ehrenamtliche Einkaufshelfer zu engagieren. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob und inwieweit auch solche Tätigkeit im Rahmen des VDST-Gruppenversicherungsvertrages unter Versicherungsschutz fiele.

Dank der langjährigen und guten Vertragsbeziehung zwischen dem VDST und seinen Sport-Versicherungsvertragsversicherern, allen voran HDI, konnte die unten stehende Versicherungserweiterung in den Teilsparten Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung kostenneutral erreicht werden. Hierfür danken wir HDI für deren hierdurch erwiesenen solidaren Beitrag und hoffen, dass diese Versicherungserweiterung den Vereinen eine Hilfe bei den darin dargestellten Betätigungen darstellen kann.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz…

  • nicht für Direktmitglieder/Einzelmitglieder im VDST gilt, sondern nur für die natürlichen Personen der zum VDST verbeitragten Mitglieder der Mitgliedsvereine.
  • und nur besteht bei (wir zitieren aus den Bedingungen): „ehrenamtlichen Tätigkeiten, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2) vom Verein organisiert Die Organisation über den Verein muss im Schadenfall nachweisbar sein.“
  • und die Erweiterung in der Teilsparte Unfallversicherung zunächst bis zum 31.12.2020 befristet ist.
  • und die Erweiterung in der Teilsparte Haftpflichtversicherung zunächst bis zum 31.12.2020 befristet ist.
  • und das Risiko der Infektion an Corona selbst allerdings nicht versichert

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass unter Umständen auch über die Versicherer der Landessportbünde ergänzender Versicherungsschutz bestehen könnte. Dies müsste von den Vereinen im Bedarfsfall allerdings dort angefragt werden.

Download Erweiterung des Versicherungsschutzes für VDST-Vereinsmitglieder (Stand: 24.06.20)

 

Der geltende Bedingungstext der erweiterten Versicherung lautet:

Haftpflichtversicherung V-068-812-155-7

 24.06.2020

Der Sportversicherungsvertrag des VDST wird ab dem 22.05.2020 wie folgt erweitert:

Der Versicherungsschutz für die zum VDST verbeitragten Mitglieder (nur natürliche Personen) von Mitgliedsvereinen des VDST e.V. wird im Rahmen der Haftpflichtversicherung für die über den Verband / Verein organisierten Hilfeleistungen, auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Helfenden erweitert – subsidiär zu einer evtl. bestehenden Privathaftpflichtversicherung.

 Diese Besondere Vereinbarung zur Haftpflichtversicherung gilt befristet bis zum Ende diesen Jahres.

  • Sie gilt also bis zum Ablauf des 31.12.2020.

 

25.05.2020

Gruppen-Unfallversicherung V-057-314-601-1

Vertragsaktualisierung

 Der Sportversicherungsvertrag des VDST zur Unfallversicherung V-057-314-601-1 wird wie folgt erweitert:

Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung besteht für die zum VDST verbeitragten Mitglieder (nur natürliche Personen) von Mitgliedsvereinen des VDST e. V. auch bei ehrenamtlichenTätigkeiten, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2) vom Verein organisiert werden. Die Organisation über den Verein muss im Schadenfall nachweisbar sein.

Da zu dem vorgenannten Vertrag noch die allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen GKA 2004 vereinbart sind, wird folgende Erweiterung als Besondere Vereinbarung (BV) mitvereinbart:

 Immunklausel

  1. Erweiterter Versicherungsfall
  2. a) Abweichend von Ziff. 1.3 und Ziff. 5.2.4 GKA 2004 gilt auch die erstmalige Infizierung mit einem Erreger der Infektionen Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommermeningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Genickstarre, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Pest, Pocken, Scharlach, Schlaf-/Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus oder Windpocken als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis).
  3. b) Mitversichert ist auch die erstmalige Infektion durch einen der vorgenannten Erreger trotz vorheriger Schutzimpfung.

 Wir weisen jedoch besonders darauf hin, dass der erweiterte Versicherungsschutz nach Ziff. 1 a) bis 1 b) dieser Bedingungen keine Anwendung findet, wenn die Infektion durch einen Terrorakt verursacht wurde. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder eine staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.

 

  1. Leistungsumfang
  2. a) Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungen nur für Invalidität gem. Ziff. 2.1 GKA 2004, soweit eine Versicherungssumme für diese Leistungsart vereinbart wurde. Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine Anwendung.
  3. b) Ergänzend zu Ziff. 2.1 und Ziff. 3 GKA 2004 sowie zu Ziff. 2 a) dieser Bedingungen gilt:

Die Invaliditätsleistung erfolgt nach dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, wird der Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 30 % beträgt.

Darüber hinaus gilt folgende Regelung bei erstmaligen Infektionen:

Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entsteht nur, wenn sich ein Invaliditätsgrad von mehr als 20 % ergibt. Wir zahlen dann jedoch die vereinbarte Leistung bei Invalidität einschließlich des Anteils bei 20 % Invalidität.

 

Erweiterter Versicherungsschutz bei Infektionen (zu Ziff. 5.2.4 GKA 2004)

 

Ergänzend zu Ziff. 5.2.4 der GKA 2004 wird der Versicherungsschutz auf Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert.

 

  1. Voraussetzungen für die Leistung:

1.1 Aus

  • der Krankengeschichte,
  • dem Befund oder
  • der Natur der Erkrankung

geht hervor, dass die Krankheitserreger auf eine der in Ziff. 1.2 bestimmten Art in den Körper gelangt sind.

 

1.2 Die Krankheitserreger sind entweder

  • durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss oder
  • durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.

 

  1. Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall

Abweichend von Ziff. 2.1.1.1 GKA 2004 besteht auch dann noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität nach diesen Besonderen Bedingungen

  • innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eingetreten und
  • innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt in Textform festgestellt und von Ihnen innerhalb

von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist.

 

  1. Wir weisen jedoch besonders darauf hin, dass der erweiterte Versicherungsschutz nach Ziff. 1 und 2 dieser Bedingungen keine Anwendung findet, wenn die Infektion durch einen Terrorakt verursacht wurde. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder eine staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.

 

  • Diese Besondere Vereinbarung zur Unfallversicherung gilt befristet bis zum 31.12.2020.

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Aktualisierte Downloads zum Umgang mit Corona (Stand 07.07.2020)

7. Juli 2020 - 17:12

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Unsere VDST-Corona-Task Force hat intensiv an der Aktualisierung einiger Papiere zum Umgang mit Corona gearbeitet:

  1. VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand 06.07.2020)
  2. VDST-Positionspapier / Ergänzung: Regelungen zur Teilnahme an Messen (Stand 06.07.2020)
  3. Zeitlich befristete Regelungen zur VDST-Tauchausbildung (DTSA-, Prüfer-, SK-Ordnung) während der Corona Pandemie (Stand 7.7.2020)

Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.

Downloads:

 

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/

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VDST-Symposium verschoben auf 2021

7. Juli 2020 - 10:00

Das VDST-Symposium 2020 für alle VDST-Tauchausbilder und -Trainer und solche die es werden wollen wurde Corona-bedingt auf das nächste Jahr verschoben. Die bisherigen Anmeldungen bleiben bestehen, können aber kostenfrei storniert werden. Am 06. November 2021 soll nun das gleiche Programm starten: innovative Vorträge, themenbezogene Workshops zu Ausbildung, Leistungssport, Jugend, Medizin und Visuelle Medien – zum Mitmachen und vieles mehr.

Mit Spannung sahen die angemeldeten Teilnehmer dem 31. Oktober 2020 entgegen, dem Tag, an dem das erste VDST-Symposium in Frankfurt stattfinden sollte. Eine hervorragende Veranstaltung für alle VDST-Tauchausbilder und -Trainer und solche die es werden wollen. Die Teilnehmer erwartete ein Programm mit innovativen Vorträgen von Größen aus der Tauchsportszene, wie u.a. Frank Hartig, Florian Huber oder auch Uli Kunz. Weitere Highlights waren themenbezogene Workshops zu Ausbildung, Leistungssport, Jugend, Medizin und Visuelle Medien – zum Mitmachen. All dies in einem tollen Rahmen und abgerundet mit einer Abendveranstaltung, in der Mitte Deutschlands.

Nun hat der VDST coronabedingt diese Veranstaltung verschoben. Die Gesundheit der Mitglieder geht vor. „Im VDST, seinen Landesverbänden und den Vereinen werden die Besonderheiten, die mit dem Tauchen verbunden sind, verantwortungsvoll abgewogen. Derzeit wird es keine Rückkehr zum Verhalten vor dem Ausbruch dieser Pandemie geben. Einzelne aufkeimende Infektionsherde erinnern uns, dass der Virus noch immer präsent ist. Wir dürfen also nicht nachlassen, alles kritisch auf den Prüfstand zu stellen, was im Verdacht steht, zu einer Infektion zu führen!“, erläutert Präsident Dr. Uwe Hoffmann die Entscheidung des VDST-Vorstandes, die eine von vielen in Zeiten der Coronakrise ist. Die gute Nachricht ist aber, dass es bereits einen neuen Termin für das VDST-Symposium gibt, den 06.11.2021 – rund ein Jahr später.

Denn der Verband möchte am Konzept nicht rütteln, bei dem der kommunikative Teil einen gewichtigen Raum einnimmt. Das Programm ist so gestaltet, dass u.a. in den Pausen Zeit für ein Wiedersehen mit Freunden, Kollegen und Treffen mit den Referenten besteht. Ein Beisammensein während der Workshops oder im Foyer bei der Lizenzverlängerung und Informieren beim DOSB, der Sportjugend oder den Ressorts soll nicht zu kurz kommen.

Rein technisch lässt der Verband die Anmeldungen der Teilnehmer bestehen, und ändert nur das Veranstaltungsdatum. Nur wer sich gegen eine Teilnahme entscheidet, kann kostenfrei bis Ende des Jahres seine Anmeldung widerrufen. Weitere Informationen hierzu sind auch jederzeit aktuell auf der Veranstaltungsseite zu finden.

VDST-Symposium 2021

 

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VDSTsporttaucher im Juli nur als Online-Ausgabe

2. Juli 2020 - 11:00

Seit Wochen sind wir alle von den Konsequenzen der Corona-Pandemie betroffen, deren Auswirkungen wir auch in unserem Tauchsport und Verbandsleben spüren. Insgesamt meistert der Verband diese Herausforderungen sehr gut. Beispielsweise werden nach wie vor die Sitzungen des Vorstandes und auch die Gemeinsame Versammlung mit den Landesverbänden nur als Online-Videokonferenzen durchgeführt.

Aber auch unser Verbandsmagazin VDSTsporttaucher musste Konsequenzen tragen, so war die letzte Mai-Ausgabe aufgrund von Corona-bedingt fehlenden Anzeigenkunden eine recht schlanke, gedruckte „Notausgabe“.

Das nun im Juli erscheinende Heft hat wieder den normalen Umfang und enthält viele interessante Themen.

Beispielsweise nennt Dr. Konrad Meyne im Artikel TAUCHEN IN ZEITEN DER KRISE Fallbeispiele und gibt Empfehlungen aus dem Fachbereich Medizin. Auch wird das neue VDST-Lehrbuch zu den Aufbaukursen Orientierung beim Tauchen und Gruppenführung vorgestellt. Es schließt die Lücke zwischen dem DTSA* und dem DTSA** und ist eine ideale Hilfe für alle, die nicht nur begleitet tauchen, sondern auch selbstständig Tauchgänge planen und durchführen möchten. Und alle, die gern fotografieren, werden in dieser Ausgabe umfangreiche Tipps, Tricks und Weiteres rund um die Unterwasser-Fotografie finden…

Allerdings wird diese Ausgabe 4 erst- und zunächst einmalig nur als Online-Heft herausgegeben.
Ab dem 10. Juli kann sie dann hier gelesen und heruntergeladen werden: http://sporttaucher.vdst.de

 

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Drei Gewinner und zwei Sonderpreise im Wettbewerb #vdsttrockentauchen

29. Mai 2020 - 19:32

Anstrengend war es, das Tauchen in Zeiten des Corona-LockDowns in Deutschland. Jeder, der schon einmal einen Tauchanzug anhatte und damit nicht gleich ins kühle Wasser springen konnte, weiß das. Im Wettbewerb „Zeig uns dein Video unter #vdsttrockentauchen“ des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) sind nun so einige ohne Wasser „Tauchen“ gegangen. Der Verband hatte in der LockDown-Zeit dazu aufgerufen, zu zeigen, wie Taucher ihre Zeit verbringen, während Bäder und Vereinsheime geschlossen und das Taucherleben fast zum Erliegen gekommen war. Die einzigen beiden Vorgabe waren die Einhaltung der aktuellen Empfehlungen und Verordnungen zum Verhalten im Rahmen der Corona-Pandemie und die Sicherheitsstandards und Leitlinien des VDST.

Entstanden sind so einige interessante Einblicke in Form von Filmbeiträge, die auch heute noch mit dem Hashtag #vdsttrockentauchen auf den diversen Plattformen Facebook, YouTube oder Instagram angeschaut werden können.

Gewonnen haben jeweils 100 Euro…
  • Jens Wilhelm (JMWVIDEO) vom TSC Wolfsburg für den 1. Platz (167 Likes mit 4 Beiträgen)
  • Frank Pastors für den 2. Platz (149 Likes)
  • TSC Delphin Kirchseeon für den 3. Platz (15 Likes)
Darüber hinaus wurden noch zwei Sonderpreise mit jeweils 50 Euro vergeben für…
  • den 4. Platz (14 Likes) und sein besonders schönes Knoten an Thorsten Schnabel.
  • den 5. Platz (5 Likes) und die tolle virtuelle Darstellung des Leistungssport in Corona-Zeiten an den TSC Weimar mit dem Film von Justus Mörstedt.

Der VDST bedankt sich bei allen Teilnehmern herzlich. Die Preisgelder gehen jeweils den Vereinen der Teilnehmern zu.

 

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PM04: Drei Gewinner und zwei Sonderpreise im Wettbewerb #vdsttrockentauchen

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Corona: Aktualisiertes VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)

29. Mai 2020 - 11:10

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)

Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.

Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Tauch-Sportart, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.

Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.

Die Coronavirus-Pandemie hat den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport in den letzten Wochen fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Verordnungen zu organisieren und in der weiteren Perspektive auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.

Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.

Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.

Dennoch sollten wir immer für das eintreten, was sicher machbar und möglich ist, und an der einen oder anderen Stelle auch darüber nachdenken, neue Wege zu beschreiten, um unser tauchsportliches Leben trotz Pandemie sicher und mit Freude ausüben zu können.

Mehr lesen: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)

 

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/

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Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (Stand: 13.05.2020)

20. Mai 2020 - 9:30

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) - Stand 13.05.2020 Vorbemerkung

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es schwierig, einen Termin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) zu bekommen, da einige Ärzte diese Untersuchung aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht anbieten können.

Stellungnahme

Stand: 13.05.2020 (kann jederzeit nach Lage der Situation überarbeitet werden)

  • Die TSU sollte möglichst nach den Kriterien der GTÜM durchgeführt werden. Die GTÜM hat bislang auch in der Krise keine, von der gemeinsamen Erklärung von VDST, DLRG und GTÜM abweichenden Empfehlungen abgegeben – weder zu einer Erweiterung der Untersuchung nach durchlebter CORVID-19 Erkrankung noch zu einer Aussetzung der Untersuchung oder Verlängerung der Gültigkeit in den jetzigen Zeiten.
  • Die Empfehlungen der EUBS/ECHM zur TSU zeigen nur evtl. Möglichkeiten auf. Jedes Land der EU hat aber ganz eigene Regeln zur TSU. Deshalb kann man die Empfehlungen der EUBS/ECHM nicht auf den VDST oder jedes andere Land herunterbrechen.
  • Nach den Regularien des VDST besteht ein vollständiger Versicherungsschutz nur bei gültiger TSU – das kann und wird auch nicht verändert oder ausgesetzt werden können.
  • Die TSU muss also, wenn sie dann fällig ist, auch durchgeführt werden, um den vollen Versicherungsschutz zu haben.
  • Einige Ärzte bieten nach und nach wieder TSU an. Hierbei ist es möglich, dass die Preise leicht angehoben werden müssen, da nun erweiterte Hygienemaßnahmen mit in die Kalkulation einfließen. Dies muss berücksichtigt werden.
  • Es liegt immer im Ermessen des untersuchenden Arztes, welchen Umfang die aktuelle Untersuchung haben soll, ob Fremdbefunde oder Vorbefunde einbezogen werden (müssen) und wie lange die Gültigkeit einer TSU sein wird.
  • Für Taucher nach durchlebter COVID-19 Infektion gelten besondere Regularien zur Wiedererlangung der Tauchtauglichkeit.

 

VDST-Fachbereich Medizin
Dr. Heike Gatermann                Dr. Konrad Meyne                    Dr. Karl-Heinz Schmitz

Download: Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) - Stand 13.05.2020

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/

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Corona: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)

9. Mai 2020 - 21:00

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)

Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.
Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Tauch-Sportart, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.
Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.

Die Coronavirus-Pandemie hat den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport in den letzten Wochen fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Verordnungen zu organisieren und in der weiteren Perspektive auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.
Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.
Dennoch sollten wir immer für das eintreten, was sicher machbar und möglich ist, und an der einen oder anderen Stelle auch darüber nachdenken, neue Wege zu beschreiten, um unser tauchsportliches Leben trotz Pandemie sicher und mit Freude ausüben zu können.

Mehr lesen: VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)

 

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