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Verband Deutscher Sporttaucher
Aktualisiert: vor 4 Tage 15 Stunden

Mach mit: Analyse über tätigkeitsbedingte Beschwerden im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion

14. August 2020 - 11:38

Eine Studie des Schifffahrtmedizinischen Institutes der Marine, Fachgebiet I 3 Zahnmedizin in Zusammenarbeit mit dem Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin der Luftwaffe, der Sektion „Maritime Medizin“ der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel und dem Zentrum für Zahn-, Mundund Kieferheilkunde Klinik und Poliklinik für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie der Medizinischen Hochschule Hannover

Analyse über tätigkeitsbedingte Beschwerden im Bereich der Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion bei deutschen Tauchern, Fliegern und Fallschirmspringern

Worum geht es hier eigentlich? Sind Sie Taucher, Fallschirmspringer oder in Luftfahrzeugen tätig, oder betreiben dies als Hobby, dann benötigen wir Ihre Erfahrung!

Befragungen bzw. klinische Prüfungen sind notwendig, um den wissenschaftlichen und medizinischen Fortschritt voranzutreiben und sie auch Bereiche beleuchten zu lassen, worüber bisher nur wenige Erkenntnisse vorliegen.
Ihr Beruf oder Ihre Sportart kann mit starken körperlichen Belastungen einhergehen, bei denen es auch zu vielfältigen Unfällen oder gesundheitlichen Störungen kommen kann. Ihr Körper ist immer wiederkehrenden Änderungen des Umgebungsdrucks ausgesetzt, was pathologische Vorgänge in luftgefüllten Körperhöhlen zur Folge haben kann. Auch im Kopf-, Gesichtsbereich oder an den Zähnen können durch Ihre druckbedingten Tätigkeiten Beschwerden auftreten.
Die gesundheitlichen Beschwerden, die speziell an den Zähnen oder deren zahnärztlichen Versorgung durch Luftdruckwechsel auftreten, werden als „dentales Barotrauma“ oder  Barodontalgie“ definiert, letzteres, wenn „nur“ der Zahnschmerz auftritt. Neben der Barodontalgie können aber auch vereinzelt andere Beschwerden auftreten, wie z.B. Überbelastung der Muskulatur im Kopfbereich oder der Kiefergelenke, welche sich auch auf den ganzen Körper auswirken können.

Mit dieser Studie möchten wir uns einen Überblick über alle möglichen Beschwerden verschaffen, welche die Mund-, Kiefer- und Gesichtsregion betreffen und im Zusammenhang mit Druckveränderung stehen.

Ziel ist es, herauszufinden, wie häufig tatsächlich Beschwerden bei diesen Belastungen auftreten und ggf. in welchem Zusammenhang sie stehen könnten.
Diese Studie soll dazu beitragen Sie in Zukunft gezielter und mit mehr Hintergrundwissen auf Ihre Tätigkeit/Ihren Sport vorzubereiten und ggf. Lösungen für häufige Fragestellungen zu finden. Um das „Outcome“ der Studie stärker zu unterstreichen, würden wir uns sehr freuen, wenn Sie sich, falls sich ein zahnärztlicher Vorfall im Sinne des Fragebogens in Ihrem Leben ereignet hat, bei uns zu einer Befragung/Untersuchung vorstellen würden. Diese Befragung verläuft anonym und es ergeben sich keine (dienstlichen) Folgen daraus.
Die Studie wird nicht durch Firmengelder und Sponsoren finanziert. Ihre Teilnahme an dieser Befragung/ klinischen Prüfung ist freiwillig und rein anonym.

Da Sie hier, wenn Sie möchten, rein anonym antworten, erfolgt keine Berücksichtigung der DSGVO.

Jetzt an der Studie teilnehmen…

Studienverantwortliche:
Flottillenarzt Laura Dimovici

Dissertation:
Flottillenarzt Pritzl

Unter der wissenschaftlichen Leitung von:
Flottenarzt Prof. Dr. med. Andras Koch
Oberfeldarzt PD Dr. med. dent. Marcus Schiller

Kontaktadresse:
SchiffMedInstMZahnarztGezi@Bundeswehr.org
Telefon: 0431-5409-1626/1486
Bw-Durchwahl: 7425

Schifffahrtmedizinisches Institut der Marine
Fachgebiet I/3 Zahnmedizin
– Studie –
Kopperpahler Allee 120
24119 Kronshagen

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VDST-Entscheidung zur Beteiligung an internationalen Wettkämpfen während Corona

29. Juli 2020 - 11:30

Foto: Bild von Hebi B. auf Pixabay

VDST-Entscheidung zur Beteiligung an internationalen Wettkämpfen

Liebe Athletinnen, liebe Athleten,
liebe Trainerinnen und Trainer,

die CMAS überraschte mit der Ankündigung, im Oktober 2020 europäische Titelkämpfe im Finswimming stattfinden zu lassen. In Anbetracht der Tatsache, dass die meisten internationalen Wettbewerbe durch die nationalen und internationalen Sportgremien für das Jahr 2020 abgesagt bzw. ins nächste Jahr verschoben wurden, ist diese Entscheidung unseres Weltverbandes nur schwer nachvollziehbar.
Trotz allem wurde während der letzten Vorstandssitzung ein Kompromissvorschlag des Fachbereichs Leistungssport diskutiert, der in Abstimmung mit der Spartenleitung FS eingebracht wurde. Dieser sah vor, zumindest die VDST-Sportsoldaten zu den Titelkämpfen zu entsenden. Nach Abwägung aller Umstände wurde dieser Vorschlag jedoch einstimmig abgelehnt.

Folgende Gründe und Bedenken haben zu dieser Entscheidung geführt:

  1. Wir befinden uns weltweit in einer Ausnahmesituation. Niemand ist in der Lage, die weitere Ausbreitung dieser Virusinfektion vorherzusagen. Zurzeit sind die Experten zutiefst beunruhigt, da die Zahlen der Neuinfektionen weltweit rasant ansteigen. Das Auswärtige Amt empfiehlt bereits wieder, bestimmte europäische Länder nicht zu bereisen.
  2. Es ist momentan nicht möglich, einen hochwertigen nationalen Nominierungswettkampf durchzuführen. Deshalb bezog sich der Vorschlag auf die Entsendung der Sportsoldaten, deren Arbeitsauftrag das tägliche Training beinhaltet. Aber auch hier steht die Gesundheit unserer Athleten an erster Stelle.
  3. Die Vergangenheit hat uns gezeigt, dass es innerhalb weniger Stunden massive Änderungen in den Ein- und Ausreisebeschränkungen der einzelnen Länder geben kann.
  4. Nach unserem Kenntnisstand konnten die Athleten einige europäischer Länder schon sehr zeitig zum normalen Trainingsbetrieb zurückkehren. Dies war in Deutschland aufgrund der strengen, aber notwendigen Beschränkungen nicht möglich. Damit besteht keine Chancengleichheit zwischen den Athleten.
  5. Meldeschluss ist bereits der 31.07.2020. Bei einer Meldung würde der VDST bereits finanzielle Verpflichtungen eingehen. Es ist nicht geklärt, wie und in welchem Umfang diese Gelder bei Absage der Titelkämpfe (mit der gerechnet werden muss) an den VDST zurückgezahlt werden.

All dies führte dazu, dass die Gesamtsituation von uns nicht überschaut werden kann.
Es ist uns klar, dass einige von Euch diese Entscheidung sehr bedauern werden, aber die Gesundheit jedes Einzelnen hat für uns oberste Priorität.

Bei Rückfragen stehen unser Präsident Uwe Hoffmann und auch wir zur Verfügung.

Eure Fachbereichsleitung Leistungssport
Antje C. Franke & Rüdiger Hüls

 

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Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

22. Juli 2020 - 10:04

Copyright: NABU/ Felix Paulin

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf Naturschützer*innen und Wassersportler*innen starten in besondere Müllsammel-Saison und rufen Preise aus

Gemeinsam mit dem NABU (Naturschutzbund Deutschland) und drei großen deutschen Wassersportverbänden startet der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) in die neue Gewässerretter-Saison und ruft alle zum Mitmachen auf. In diesem Jahr werden erstmalig Preise für besonderes Engagement und Kreativität verliehen.

Neben dem Deutschen Kanu-Verband (DKV), dem Deutschen Segler-Verband (DSV) und dem NABU freut sich der VDST in diesem Jahr auch den Deutschen Ruderverband (DRV) als Partner für die Allianz Gewässerretter zu gewinnen. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für saubere Meere, Flüsse und Seen ein. Durch die Corona-Pandemie beginnt diesen Sommer eine besondere ‚Aufräum-Saison‘. Dazu die Gewässerretter-Verbände: „Die globale Corona-Pandemie hat unsere Welt auf den Kopf gestellt und die mediale und politische Aufmerksamkeit verschoben. Doch nach wie vor stecken wir mitten in einer großen Umweltkrise. Die zunehmende Vermüllung unserer Meere, Flüsse und Seen stellt eine Bedrohung für Mensch, Tier und Umwelt dar. Diese Saison stellt Covid-19 auch die Gewässerretter vor besondere Herausforderungen. Mit der richtigen Prävention spricht aber nichts gegen unsere jährliche Aufräumaktion. Die Natur braucht unseren Einsatz und deshalb rufen wir auch in diesem Jahr alle Naturschützer*innen und Wassersportler*innen zum Müll sammeln auf. Jeder Beitrag hilft dabei, unsere Gewässer ein Stückchen gesünder und sauberer zu machen. “

Zwar sind Freizeit- und Wassersportaktivitäten wieder erlaubt, doch gelten auch hier die länderspezifischen Verhaltensregeln nach dem Covid-19-Lockdown. Neben den bekannten Tipps zum Müllsammeln informieren die Gewässerretter daher auf ihrer Website auch, welche Regeln jetzt beim Müllsammeln im Einsatz für die Natur erforderlich sind – von Maskenpflicht bis Abstand halten.

Und noch etwas ist neu. Gemeinsam suchen NABU, DKV, DRV, DSV und VDST die Gewässerretter des Jahres: „Natur- und Gewässerschutz in der Gruppe soll Spaß machen und auch belohnt werden. Wir suchen in diesem Jahr erstmals die Gewässerretter des Jahres in unterschiedlichen Kategorien. Neben dem Anreiz möglichst viel Müll zu sammeln spielen auch Kreativität und Zufall eine Rolle. Wer mitmacht, kann dreimal 333 Euro gewinnen, in den Rubriken Masse, Wow-Effekt und Kreativität.“

Höhepunkt der diesjährigen Saison ist der „Coastal Cleanup-Day“ am 19. September. Viele der Aufräumaktionen beteiligen sich am Citizen-Science-Ansatz der Gewässerretter. Die freiwilligen Helfer*innen protokollieren, zählen und wiegen den gesammelten Müll und liefern die Zahlen an eine vom NABU geführte Datenbank. Die Ergebnisse helfen, die Herkunft der Abfälle zu verstehen und Maßnahmen zur Müllvermeidung zu entwickeln. Interessant dabei, erst im Juni kündigte die Bunderegierung die Einführung des sogenannten Einwegplastik-Verbots an. Jetzt wird sich zeigen, ob mittelfristig die Zahlen von Einweggeschirr, Fast-Food-Verpackungen oder Strohhalmen zurückgehen. Denn einig sind sich die Gewässerretter und ihre 1,1 Millionen Mitglieder auch darin: Müll aufsammeln ist nur die zweitbeste Lösung. Wichtiger ist es, Abfälle zu vermeiden, wertvolle Ressourcen zu schonen und intelligente Mehrwegsysteme zu etablieren.

 

Hintergrund

NABU, DSV, DKV, DRV und VDST engagieren sich seit Jahren für den Schutz der Gewässer. Die gemeinsame Webseite der Verbände www.gewaesserretter.de ergänzt das bestehende Informationsangebot. Hier können Müllfunde gemeldet und Reinigungsaktionen geteilt und beworben werden. Ab sofort finden sich hier auch zusätzliche Verhaltensregeln und die Informationen zum Wettbewerb ‚Gewässerretter des Jahres‘.

 

Ansprechpartner*innen für Rückfragen:

 

Mehr Infos & Pressefotos: www.NABU.de/presse

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

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Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

22. Juli 2020 - 9:15

Copyright: NABU/ Felix Paulin

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf Naturschützer*innen und Wassersportler*innen starten in besondere Müllsammel-Saison und rufen Preise aus

Gemeinsam mit dem NABU (Naturschutzbund Deutschland) und drei großen deutschen Wassersportverbänden startet der Verband Deutscher Sporttaucher (VDST) in die neue Gewässerretter-Saison und ruft alle zum Mitmachen auf. In diesem Jahr werden erstmalig Preise für besonderes Engagement und Kreativität verliehen.

Neben dem Deutschen Kanu-Verband (DKV), dem Deutschen Segler-Verband (DSV) und dem NABU freut sich der VDST in diesem Jahr auch den Deutschen Ruderverband (DRV) als Partner für die Allianz Gewässerretter zu gewinnen. Gemeinsam setzen sich die Organisationen für saubere Meere, Flüsse und Seen ein. Durch die Corona-Pandemie beginnt diesen Sommer eine besondere ‚Aufräum-Saison‘. Dazu die Gewässerretter-Verbände: „Die globale Corona-Pandemie hat unsere Welt auf den Kopf gestellt und die mediale und politische Aufmerksamkeit verschoben. Doch nach wie vor stecken wir mitten in einer großen Umweltkrise. Die zunehmende Vermüllung unserer Meere, Flüsse und Seen stellt eine Bedrohung für Mensch, Tier und Umwelt dar. Diese Saison stellt Covid-19 auch die Gewässerretter vor besondere Herausforderungen. Mit der richtigen Prävention spricht aber nichts gegen unsere jährliche Aufräumaktion. Die Natur braucht unseren Einsatz und deshalb rufen wir auch in diesem Jahr alle Naturschützer*innen und Wassersportler*innen zum Müll sammeln auf. Jeder Beitrag hilft dabei, unsere Gewässer ein Stückchen gesünder und sauberer zu machen. “

Zwar sind Freizeit- und Wassersportaktivitäten wieder erlaubt, doch gelten auch hier die länderspezifischen Verhaltensregeln nach dem Covid-19-Lockdown. Neben den bekannten Tipps zum Müllsammeln informieren die Gewässerretter daher auf ihrer Website auch, welche Regeln jetzt beim Müllsammeln im Einsatz für die Natur erforderlich sind – von Maskenpflicht bis Abstand halten.

Und noch etwas ist neu. Gemeinsam suchen NABU, DKV, DRV, DSV und VDST die Gewässerretter des Jahres: „Natur- und Gewässerschutz in der Gruppe soll Spaß machen und auch belohnt werden. Wir suchen in diesem Jahr erstmals die Gewässerretter des Jahres in unterschiedlichen Kategorien. Neben dem Anreiz möglichst viel Müll zu sammeln spielen auch Kreativität und Zufall eine Rolle. Wer mitmacht, kann dreimal 333 Euro gewinnen, in den Rubriken Masse, Wow-Effekt und Kreativität.“

Höhepunkt der diesjährigen Saison ist der „Coastal Cleanup-Day“ am 19. September. Viele der Aufräumaktionen beteiligen sich am Citizen-Science-Ansatz der Gewässerretter. Die freiwilligen Helfer*innen protokollieren, zählen und wiegen den gesammelten Müll und liefern die Zahlen an eine vom NABU geführte Datenbank. Die Ergebnisse helfen, die Herkunft der Abfälle zu verstehen und Maßnahmen zur Müllvermeidung zu entwickeln. Interessant dabei, erst im Juni kündigte die Bunderegierung die Einführung des sogenannten Einwegplastik-Verbots an. Jetzt wird sich zeigen, ob mittelfristig die Zahlen von Einweggeschirr, Fast-Food-Verpackungen oder Strohhalmen zurückgehen. Denn einig sind sich die Gewässerretter und ihre 1,1 Millionen Mitglieder auch darin: Müll aufsammeln ist nur die zweitbeste Lösung. Wichtiger ist es, Abfälle zu vermeiden, wertvolle Ressourcen zu schonen und intelligente Mehrwegsysteme zu etablieren.

 

Hintergrund

NABU, DSV, DKV, DRV und VDST engagieren sich seit Jahren für den Schutz der Gewässer. Die gemeinsame Webseite der Verbände www.gewaesserretter.de ergänzt das bestehende Informationsangebot. Hier können Müllfunde gemeldet und Reinigungsaktionen geteilt und beworben werden. Ab sofort finden sich hier auch zusätzliche Verhaltensregeln und die Informationen zum Wettbewerb ‚Gewässerretter des Jahres‘.

 

Ansprechpartner*innen für Rückfragen:

 

Mehr Infos & Pressefotos: www.NABU.de/presse

Download: Gewässerretter rufen zum gemeinsamen Müll sammeln auf

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Erweiterung des Versicherungsschutzes für VDST-Vereinsmitglieder

13. Juli 2020 - 15:23
Erweiterung des Versicherungsschutzes für die zum VDST verbeitragten Vereinsmitglieder von VDST-Mitgliedsvereinen. Download Erweiterung des Versicherungsschutzes für VDST-Vereinsmitglieder (Stand: 24.06.20)

Die Corona-Situation betrifft mit ihren Einschränkungen wie bekannt auch den Tauchsport. Manche Sportvereine haben daher sicherlich auch erwogen, sich beispielsweise in der Landwirtschaft als ehrenamtliche Erntehelfer oder aber in der Unterstützung von Risikogruppen (beispielsweise älteren Menschen) als ehrenamtliche Einkaufshelfer zu engagieren. In diesem Zusammenhang stellte sich die Frage, ob und inwieweit auch solche Tätigkeit im Rahmen des VDST-Gruppenversicherungsvertrages unter Versicherungsschutz fiele.

Dank der langjährigen und guten Vertragsbeziehung zwischen dem VDST und seinen Sport-Versicherungsvertragsversicherern, allen voran HDI, konnte die unten stehende Versicherungserweiterung in den Teilsparten Unfallversicherung und Haftpflichtversicherung kostenneutral erreicht werden. Hierfür danken wir HDI für deren hierdurch erwiesenen solidaren Beitrag und hoffen, dass diese Versicherungserweiterung den Vereinen eine Hilfe bei den darin dargestellten Betätigungen darstellen kann.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass dieser erweiterte Versicherungsschutz…

  • nicht für Direktmitglieder/Einzelmitglieder im VDST gilt, sondern nur für die natürlichen Personen der zum VDST verbeitragten Mitglieder der Mitgliedsvereine.
  • und nur besteht bei (wir zitieren aus den Bedingungen): „ehrenamtlichen Tätigkeiten, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2) vom Verein organisiert Die Organisation über den Verein muss im Schadenfall nachweisbar sein.“
  • und die Erweiterung in der Teilsparte Unfallversicherung zunächst bis zum 31.12.2020 befristet ist.
  • und die Erweiterung in der Teilsparte Haftpflichtversicherung zunächst bis zum 31.12.2020 befristet ist.
  • und das Risiko der Infektion an Corona selbst allerdings nicht versichert

Ergänzend weisen wir darauf hin, dass unter Umständen auch über die Versicherer der Landessportbünde ergänzender Versicherungsschutz bestehen könnte. Dies müsste von den Vereinen im Bedarfsfall allerdings dort angefragt werden.

Download Erweiterung des Versicherungsschutzes für VDST-Vereinsmitglieder (Stand: 24.06.20)

 

Der geltende Bedingungstext der erweiterten Versicherung lautet:

Haftpflichtversicherung V-068-812-155-7

 24.06.2020

Der Sportversicherungsvertrag des VDST wird ab dem 22.05.2020 wie folgt erweitert:

Der Versicherungsschutz für die zum VDST verbeitragten Mitglieder (nur natürliche Personen) von Mitgliedsvereinen des VDST e.V. wird im Rahmen der Haftpflichtversicherung für die über den Verband / Verein organisierten Hilfeleistungen, auf die persönliche gesetzliche Haftpflicht der Helfenden erweitert – subsidiär zu einer evtl. bestehenden Privathaftpflichtversicherung.

 Diese Besondere Vereinbarung zur Haftpflichtversicherung gilt befristet bis zum Ende diesen Jahres.

  • Sie gilt also bis zum Ablauf des 31.12.2020.

 

25.05.2020

Gruppen-Unfallversicherung V-057-314-601-1

Vertragsaktualisierung

 Der Sportversicherungsvertrag des VDST zur Unfallversicherung V-057-314-601-1 wird wie folgt erweitert:

Versicherungsschutz im Rahmen der Unfallversicherung besteht für die zum VDST verbeitragten Mitglieder (nur natürliche Personen) von Mitgliedsvereinen des VDST e. V. auch bei ehrenamtlichenTätigkeiten, soweit diese als Ersatztätigkeiten aufgrund von Einschränkungen im Zusammenhang mit der Coronavirus (SARS-CoV-2) vom Verein organisiert werden. Die Organisation über den Verein muss im Schadenfall nachweisbar sein.

Da zu dem vorgenannten Vertrag noch die allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen GKA 2004 vereinbart sind, wird folgende Erweiterung als Besondere Vereinbarung (BV) mitvereinbart:

 Immunklausel

  1. Erweiterter Versicherungsfall
  2. a) Abweichend von Ziff. 1.3 und Ziff. 5.2.4 GKA 2004 gilt auch die erstmalige Infizierung mit einem Erreger der Infektionen Borreliose, Brucellose, Cholera, Diphtherie, Dreitagefieber, epidemische Kinderlähmung (Poliomyelitis), Fleckfieber, Frühsommermeningitis/ Zeckenenzephalitis, Gelbfieber, Genickstarre, Keuchhusten, Lepra, Malaria, Masern, Pest, Pocken, Scharlach, Schlaf-/Tsetsekrankheit, Tularämie (Hasenpest), Typhus und Paratyphus oder Windpocken als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis).
  3. b) Mitversichert ist auch die erstmalige Infektion durch einen der vorgenannten Erreger trotz vorheriger Schutzimpfung.

 Wir weisen jedoch besonders darauf hin, dass der erweiterte Versicherungsschutz nach Ziff. 1 a) bis 1 b) dieser Bedingungen keine Anwendung findet, wenn die Infektion durch einen Terrorakt verursacht wurde. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder eine staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.

 

  1. Leistungsumfang
  2. a) Wir erbringen eine Leistung nach diesen Bestimmungen nur für Invalidität gem. Ziff. 2.1 GKA 2004, soweit eine Versicherungssumme für diese Leistungsart vereinbart wurde. Auf andere vereinbarte Leistungsarten finden diese Bedingungen keine Anwendung.
  3. b) Ergänzend zu Ziff. 2.1 und Ziff. 3 GKA 2004 sowie zu Ziff. 2 a) dieser Bedingungen gilt:

Die Invaliditätsleistung erfolgt nach dem festgestellten unfallbedingten Invaliditätsgrad. Haben Krankheiten oder Gebrechen bei der durch das Unfallereignis hervorgerufenen Gesundheitsschädigung oder deren Folgen mitgewirkt, wird der Invaliditätsgrad entsprechend dem Anteil der Krankheit oder des Gebrechens gekürzt, wenn dieser Anteil mindestens 30 % beträgt.

Darüber hinaus gilt folgende Regelung bei erstmaligen Infektionen:

Ein Anspruch auf Invaliditätsleistung entsteht nur, wenn sich ein Invaliditätsgrad von mehr als 20 % ergibt. Wir zahlen dann jedoch die vereinbarte Leistung bei Invalidität einschließlich des Anteils bei 20 % Invalidität.

 

Erweiterter Versicherungsschutz bei Infektionen (zu Ziff. 5.2.4 GKA 2004)

 

Ergänzend zu Ziff. 5.2.4 der GKA 2004 wird der Versicherungsschutz auf Gesundheitsschäden durch Infektionen erweitert.

 

  1. Voraussetzungen für die Leistung:

1.1 Aus

  • der Krankengeschichte,
  • dem Befund oder
  • der Natur der Erkrankung

geht hervor, dass die Krankheitserreger auf eine der in Ziff. 1.2 bestimmten Art in den Körper gelangt sind.

 

1.2 Die Krankheitserreger sind entweder

  • durch eine Beschädigung der Haut, wobei mindestens die äußere Hautschicht durchtrennt sein muss oder
  • durch Einspritzen infektiöser Substanzen in Auge, Mund oder Nase in den Körper gelangt. Anhauchen, Anniesen oder Anhusten erfüllen den Tatbestand des Einspritzens nicht.

 

  1. Erweiterter Schutz im Invaliditätsfall

Abweichend von Ziff. 2.1.1.1 GKA 2004 besteht auch dann noch Anspruch auf Invaliditätsleistung, wenn die infektionsbedingte Invalidität nach diesen Besonderen Bedingungen

  • innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall eingetreten und
  • innerhalb dieses Zeitraums von einem Arzt in Textform festgestellt und von Ihnen innerhalb

von weiteren drei Monaten bei uns geltend gemacht worden ist.

 

  1. Wir weisen jedoch besonders darauf hin, dass der erweiterte Versicherungsschutz nach Ziff. 1 und 2 dieser Bedingungen keine Anwendung findet, wenn die Infektion durch einen Terrorakt verursacht wurde. Terrorakte sind jegliche Handlungen von Personen oder Personengruppen zur Erreichung politischer, religiöser, ethnischer, ideologischer oder ähnlicher Ziele, die geeignet sind, Angst oder Schrecken in der Bevölkerung oder Teilen der Bevölkerung zu verbreiten und dadurch auf eine Regierung oder eine staatliche Einrichtung Einfluss zu nehmen.

 

  • Diese Besondere Vereinbarung zur Unfallversicherung gilt befristet bis zum 31.12.2020.

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Aktualisierte Downloads zum Umgang mit Corona (Stand 07.07.2020)

7. Juli 2020 - 17:12

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Unsere VDST-Corona-Task Force hat intensiv an der Aktualisierung einiger Papiere zum Umgang mit Corona gearbeitet:

  1. VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand 06.07.2020)
  2. VDST-Positionspapier / Ergänzung: Regelungen zur Teilnahme an Messen (Stand 06.07.2020)
  3. Zeitlich befristete Regelungen zur VDST-Tauchausbildung (DTSA-, Prüfer-, SK-Ordnung) während der Corona Pandemie (Stand 7.7.2020)

Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.

Downloads:

 

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/

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VDST-Symposium verschoben auf 2021

7. Juli 2020 - 10:00

Das VDST-Symposium 2020 für alle VDST-Tauchausbilder und -Trainer und solche die es werden wollen wurde Corona-bedingt auf das nächste Jahr verschoben. Die bisherigen Anmeldungen bleiben bestehen, können aber kostenfrei storniert werden. Am 06. November 2021 soll nun das gleiche Programm starten: innovative Vorträge, themenbezogene Workshops zu Ausbildung, Leistungssport, Jugend, Medizin und Visuelle Medien – zum Mitmachen und vieles mehr.

Mit Spannung sahen die angemeldeten Teilnehmer dem 31. Oktober 2020 entgegen, dem Tag, an dem das erste VDST-Symposium in Frankfurt stattfinden sollte. Eine hervorragende Veranstaltung für alle VDST-Tauchausbilder und -Trainer und solche die es werden wollen. Die Teilnehmer erwartete ein Programm mit innovativen Vorträgen von Größen aus der Tauchsportszene, wie u.a. Frank Hartig, Florian Huber oder auch Uli Kunz. Weitere Highlights waren themenbezogene Workshops zu Ausbildung, Leistungssport, Jugend, Medizin und Visuelle Medien – zum Mitmachen. All dies in einem tollen Rahmen und abgerundet mit einer Abendveranstaltung, in der Mitte Deutschlands.

Nun hat der VDST coronabedingt diese Veranstaltung verschoben. Die Gesundheit der Mitglieder geht vor. „Im VDST, seinen Landesverbänden und den Vereinen werden die Besonderheiten, die mit dem Tauchen verbunden sind, verantwortungsvoll abgewogen. Derzeit wird es keine Rückkehr zum Verhalten vor dem Ausbruch dieser Pandemie geben. Einzelne aufkeimende Infektionsherde erinnern uns, dass der Virus noch immer präsent ist. Wir dürfen also nicht nachlassen, alles kritisch auf den Prüfstand zu stellen, was im Verdacht steht, zu einer Infektion zu führen!“, erläutert Präsident Dr. Uwe Hoffmann die Entscheidung des VDST-Vorstandes, die eine von vielen in Zeiten der Coronakrise ist. Die gute Nachricht ist aber, dass es bereits einen neuen Termin für das VDST-Symposium gibt, den 06.11.2021 – rund ein Jahr später.

Denn der Verband möchte am Konzept nicht rütteln, bei dem der kommunikative Teil einen gewichtigen Raum einnimmt. Das Programm ist so gestaltet, dass u.a. in den Pausen Zeit für ein Wiedersehen mit Freunden, Kollegen und Treffen mit den Referenten besteht. Ein Beisammensein während der Workshops oder im Foyer bei der Lizenzverlängerung und Informieren beim DOSB, der Sportjugend oder den Ressorts soll nicht zu kurz kommen.

Rein technisch lässt der Verband die Anmeldungen der Teilnehmer bestehen, und ändert nur das Veranstaltungsdatum. Nur wer sich gegen eine Teilnahme entscheidet, kann kostenfrei bis Ende des Jahres seine Anmeldung widerrufen. Weitere Informationen hierzu sind auch jederzeit aktuell auf der Veranstaltungsseite zu finden.

VDST-Symposium 2021

 

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VDSTsporttaucher im Juli nur als Online-Ausgabe

2. Juli 2020 - 11:00

Seit Wochen sind wir alle von den Konsequenzen der Corona-Pandemie betroffen, deren Auswirkungen wir auch in unserem Tauchsport und Verbandsleben spüren. Insgesamt meistert der Verband diese Herausforderungen sehr gut. Beispielsweise werden nach wie vor die Sitzungen des Vorstandes und auch die Gemeinsame Versammlung mit den Landesverbänden nur als Online-Videokonferenzen durchgeführt.

Aber auch unser Verbandsmagazin VDSTsporttaucher musste Konsequenzen tragen, so war die letzte Mai-Ausgabe aufgrund von Corona-bedingt fehlenden Anzeigenkunden eine recht schlanke, gedruckte „Notausgabe“.

Das nun im Juli erscheinende Heft hat wieder den normalen Umfang und enthält viele interessante Themen.

Beispielsweise nennt Dr. Konrad Meyne im Artikel TAUCHEN IN ZEITEN DER KRISE Fallbeispiele und gibt Empfehlungen aus dem Fachbereich Medizin. Auch wird das neue VDST-Lehrbuch zu den Aufbaukursen Orientierung beim Tauchen und Gruppenführung vorgestellt. Es schließt die Lücke zwischen dem DTSA* und dem DTSA** und ist eine ideale Hilfe für alle, die nicht nur begleitet tauchen, sondern auch selbstständig Tauchgänge planen und durchführen möchten. Und alle, die gern fotografieren, werden in dieser Ausgabe umfangreiche Tipps, Tricks und Weiteres rund um die Unterwasser-Fotografie finden…

Allerdings wird diese Ausgabe 4 erst- und zunächst einmalig nur als Online-Heft herausgegeben.
Ab dem 10. Juli kann sie dann hier gelesen und heruntergeladen werden: http://sporttaucher.vdst.de

 

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Drei Gewinner und zwei Sonderpreise im Wettbewerb #vdsttrockentauchen

29. Mai 2020 - 19:32

Anstrengend war es, das Tauchen in Zeiten des Corona-LockDowns in Deutschland. Jeder, der schon einmal einen Tauchanzug anhatte und damit nicht gleich ins kühle Wasser springen konnte, weiß das. Im Wettbewerb „Zeig uns dein Video unter #vdsttrockentauchen“ des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) sind nun so einige ohne Wasser „Tauchen“ gegangen. Der Verband hatte in der LockDown-Zeit dazu aufgerufen, zu zeigen, wie Taucher ihre Zeit verbringen, während Bäder und Vereinsheime geschlossen und das Taucherleben fast zum Erliegen gekommen war. Die einzigen beiden Vorgabe waren die Einhaltung der aktuellen Empfehlungen und Verordnungen zum Verhalten im Rahmen der Corona-Pandemie und die Sicherheitsstandards und Leitlinien des VDST.

Entstanden sind so einige interessante Einblicke in Form von Filmbeiträge, die auch heute noch mit dem Hashtag #vdsttrockentauchen auf den diversen Plattformen Facebook, YouTube oder Instagram angeschaut werden können.

Gewonnen haben jeweils 100 Euro…
  • Jens Wilhelm (JMWVIDEO) vom TSC Wolfsburg für den 1. Platz (167 Likes mit 4 Beiträgen)
  • Frank Pastors für den 2. Platz (149 Likes)
  • TSC Delphin Kirchseeon für den 3. Platz (15 Likes)
Darüber hinaus wurden noch zwei Sonderpreise mit jeweils 50 Euro vergeben für…
  • den 4. Platz (14 Likes) und sein besonders schönes Knoten an Thorsten Schnabel.
  • den 5. Platz (5 Likes) und die tolle virtuelle Darstellung des Leistungssport in Corona-Zeiten an den TSC Weimar mit dem Film von Justus Mörstedt.

Der VDST bedankt sich bei allen Teilnehmern herzlich. Die Preisgelder gehen jeweils den Vereinen der Teilnehmern zu.

 

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PM04: Drei Gewinner und zwei Sonderpreise im Wettbewerb #vdsttrockentauchen

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Corona: Aktualisiertes VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)

29. Mai 2020 - 11:10

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)

Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.

Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Tauch-Sportart, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.

Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.

Die Coronavirus-Pandemie hat den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport in den letzten Wochen fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Verordnungen zu organisieren und in der weiteren Perspektive auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.

Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.

Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.

Dennoch sollten wir immer für das eintreten, was sicher machbar und möglich ist, und an der einen oder anderen Stelle auch darüber nachdenken, neue Wege zu beschreiten, um unser tauchsportliches Leben trotz Pandemie sicher und mit Freude ausüben zu können.

Mehr lesen: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)

 

Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/

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Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (Stand: 13.05.2020)

20. Mai 2020 - 9:30

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) - Stand 13.05.2020 Vorbemerkung

In Zeiten der Corona-Pandemie ist es schwierig, einen Termin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) zu bekommen, da einige Ärzte diese Untersuchung aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht anbieten können.

Stellungnahme

Stand: 13.05.2020 (kann jederzeit nach Lage der Situation überarbeitet werden)

  • Die TSU sollte möglichst nach den Kriterien der GTÜM durchgeführt werden. Die GTÜM hat bislang auch in der Krise keine, von der gemeinsamen Erklärung von VDST, DLRG und GTÜM abweichenden Empfehlungen abgegeben – weder zu einer Erweiterung der Untersuchung nach durchlebter CORVID-19 Erkrankung noch zu einer Aussetzung der Untersuchung oder Verlängerung der Gültigkeit in den jetzigen Zeiten.
  • Die Empfehlungen der EUBS/ECHM zur TSU zeigen nur evtl. Möglichkeiten auf. Jedes Land der EU hat aber ganz eigene Regeln zur TSU. Deshalb kann man die Empfehlungen der EUBS/ECHM nicht auf den VDST oder jedes andere Land herunterbrechen.
  • Nach den Regularien des VDST besteht ein vollständiger Versicherungsschutz nur bei gültiger TSU – das kann und wird auch nicht verändert oder ausgesetzt werden können.
  • Die TSU muss also, wenn sie dann fällig ist, auch durchgeführt werden, um den vollen Versicherungsschutz zu haben.
  • Einige Ärzte bieten nach und nach wieder TSU an. Hierbei ist es möglich, dass die Preise leicht angehoben werden müssen, da nun erweiterte Hygienemaßnahmen mit in die Kalkulation einfließen. Dies muss berücksichtigt werden.
  • Es liegt immer im Ermessen des untersuchenden Arztes, welchen Umfang die aktuelle Untersuchung haben soll, ob Fremdbefunde oder Vorbefunde einbezogen werden (müssen) und wie lange die Gültigkeit einer TSU sein wird.
  • Für Taucher nach durchlebter COVID-19 Infektion gelten besondere Regularien zur Wiedererlangung der Tauchtauglichkeit.

 

VDST-Fachbereich Medizin
Dr. Heike Gatermann                Dr. Konrad Meyne                    Dr. Karl-Heinz Schmitz

Download: Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) - Stand 13.05.2020

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Corona: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)

9. Mai 2020 - 21:00

Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA

Download: VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)

Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.
Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Tauch-Sportart, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.
Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.

Die Coronavirus-Pandemie hat den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport in den letzten Wochen fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Verordnungen zu organisieren und in der weiteren Perspektive auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.
Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.
Dennoch sollten wir immer für das eintreten, was sicher machbar und möglich ist, und an der einen oder anderen Stelle auch darüber nachdenken, neue Wege zu beschreiten, um unser tauchsportliches Leben trotz Pandemie sicher und mit Freude ausüben zu können.

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Ein Wochenendseminar im Online-Kurs – das vereinbart Familie und Ehrenamt

4. Mai 2020 - 12:04
“eLearning eLearning im VDST” – Pilot-Trainer-Seminar online 18. & 19. April 2020

Als im Februar die Ausschreibung für den eTrainer-Kurs in Norderstedt erschien, war ich viel zu freudig gespannt auf den Termin, als über das Offensichtliche zu stolpern. Warum veranstaltet man einen Kurs für angehende eTrainer als Präsenzveranstaltung?
Meine Frau und ich hatten uns schnell angemeldet und eine Betreuung für unsere Tochter bei Oma und Opa arrangiert.

Mit den Ereignissen Anfang März sollte der Kurs dann abgesagt werden und wir waren irgendwo auch froh, da sich das Hotel Oma-Opa durch Corona ja auch erledigt hatte.

Nach etwa einer Woche waren dann jedoch die eTrainer-Instruktoren Kjell, Andreas und Marc vom eLearning-Ressort, auch über das Offensichtliche gestolpert, und arbeiteten hart an einem Weg, um das Seminar auch ohne physische Präsenz durchzuführen. Damit wurde das erste VDST-Online-eTrainer-Seminar als Pilotprojekt möglich gemacht.

Zwei Tage vor dem Termin trafen wir 12 Teilnehmer und die drei Ausbilder uns alle abends online in Microsoft Teams, um die technischen Voraussetzungen bei allen zu prüfen. Auch hier wurde der Vorteil des online-Lernens deutlich: 2 Teilnehmer aus Süddeutschland konnten “mal eben” zu uns stoßen – ganz ohne Reisekosten. Ursprünglich hatten sie für das Wochenendseminar einen Flug gebucht.

Die Standardfloskeln des Videokonferenzing „Könnt Ihr mich hören?“, „Ich höre euch nicht!“ und „Könnt Ihr meinen Desktop sehen?“ fielen dabei mehrfach, während wir schon eine kleine Vorstellungsrunde machten, um am Samstag Zeit zu sparen. Bei der Vorstellungsrunde zeigte sich die Bandbreite der Teilnehmer in Bezug auf Erfahrungen mit der verwendeten Plattform moodle. Von ehemaligen moodle-Administratoren mit täglicher Telekonferenz-Erfahrung bis zum absoluten moodle-Novizen, für den der PC eine bessere elektronische Schreibmaschine ist, war alles dabei.

Bis zum Kursstart am nächsten Morgen hatten wir dann auch noch Zeit auf https://e-learning.vdst.de den Basiskurs für eTrainer zu absolvieren, um erste Erfahrungen mit dem System zu sammeln. Am Samstag um 10 waren alle dann ganz gespannt, was sie nun an den beiden Tagen erwarten würde.

Nach den einführenden Worten, was eLearning beim VDST ist (und vor allem, dass es kein Ersatz für die Ausbildung von Angesicht zu Angesicht, sondern eine Ergänzung sein sollte), begann das blendet learning mit kurzen Vorträgen/Vorführungen im Wechsel mit praktischen Übungen der Teilnehmer auf der „Spielwiese“, wo jeder der Teilnehmer sich eigene Kurse anlegen konnte, um Erlerntes durch Wiederholung zu festigen. Dabei konnten einige Missverständnisse – in der nicht immer ganz trivialen Bedienung der Oberfläche – durch „Screensharing“ der Teilnehmer aufgedeckt und ausgeräumt werden. Nach fast 8 Stunden intensiven Lernens wurden wir Teilnehmer dann in den Abend entlassen, den viele für weitere Experimente mit Kursformen, Inhalten und Testmöglichkeiten nutzten.

Am Sonntag um 10 trafen wir uns wieder vor den Bildschirmen, um auch in die letzten Feinheiten der Kurserstellung und Moderationsmöglichkeiten eingeführt zu werden. Nach fünf sehr intensiven Stunden gab es ein Abschlussgespräch und alle waren glücklich, die mental sehr anstrengende Veranstaltung hinter sich zu haben. Die meisten waren aber irgendwie “heiß auf mehr”.

Mein Dank gilt den drei unermüdlichen Ausbildern Kjell Wassermann, Marc Cieslarczyk und Andreas Bock, die auch aus den unverständlichsten Problembeschreibungen heraus versucht haben, eine Lösung zu finden und durch ihre Arbeit unter anderem auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt ermöglicht haben.

Autor/Foto: Martin Roos

In der VDST-Online-Lernplattform gibt es zahlreiche und interessante Kurse, auch kostenfrei!
Schaut gleich rein unter https://e-learning.vdst.de

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Gesucht: Stipendiat/in für den berufsbegleitenden Sportmanagement-Studiengang

30. April 2020 - 10:53

Foto: Uni Jena, www.mba-sportmanagement.com

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena – Institut für Sportwissenschaft und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) suchen eine/n Stipendiat/in für den berufsbegleitenden Sportmanagement-Studiengang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.

Die Kandidatin bzw. der Kandidat

      • sollte auf eine Führungsposition im Sport hinarbeiten,
      • möchte ihre/seine Management- und Führungskompetenzen ausbauen,
      • ist überdurchschnittlich motiviert und leistungsbereit,
      • verfügt über erste Berufserfahrung im Sport und
      • hat eine kaufmännische Berufsausbildung ODER Hochschulstudium abgeschlossen

Der DOSB vergibt zum sechsten Mal ein Stipendium für den berufsbegleitenden MBA-Studiengang Sportmanagement an der Uni Jena im Wert von 13.000 Euro. Das Stipendium wird durch eine auserlesene Jury in einem mehrstufigen Auswahlverfahren vergeben.

Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2020; Ansprechpartner ist Martin Brückner, MBA-Koordinator Tel. 03641-29 50 920

Weitere Informationen zum Stipendium, Studiengang und Bewerbungsmodalitäten unter: www.mba-sportmanagement.com

 

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VDST-Symposium im Oktober – melde dich gleich an!

24. April 2020 - 12:43

Foto: UniCampus Frankfurt

Ende Oktober erwartet Euch eine Veranstaltung für alle VDST-Tauchausbilder und -Trainer und solche die es werden wollen…

Für Euch haben wir ein großartiges Programm zusammengestellt, mit interessanten Vorträgen und Workshops in einem tollen Rahmen.

Die Registrierung ist bereits freigeschaltet und wir haben schon die ersten Anmeldungen erhalten.

In der Anmeldemaske seht ihr die noch freien Plätze. Lasst Euch bitte von diesen Zahlen nicht täuschen, da der Zähler erst runterzählt, sobald die Anmeldung von uns auf „bestätigt & bezahlt“ gesetzt wird. Auf Grund der aktuellen Situation verzichten wir aber noch auf eure Zahlung. Diese wird erst fällig, nachdem wir über eine endgültige Durchführung der Veranstaltung entschieden haben. Ihr werdet dann per E-Mail benachrichtigt!

Sowohl unser VDST-Symposium wie auch die zugehörige Abendveranstaltung kann aus der aktuellen Entwicklung heraus jederzeit und für die gemeldeten Teilnehmer kostenfrei abgesagt werden.

 

Programm herunterladen  oder  gleich registrieren…

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Tauchen nach COVID19-Erkrankung: Gemeinsame Stellungnahme von GTÜM, DLRG und VDST

24. April 2020 - 11:12
Stellungnahme
Tauchen nach COVID19-Erkrankung

Murnau/Bad Nenndorf/Offenbach, den 24.04.2020

Gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM), der Leitung Medizin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und des Fachbereichs Medizin des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) zum „Tauchen nach COVID19-Erkrankung“

Diese Stellungnahme basiert auf dem Wissensstand vom 19.04.2020. Es können sich naturgemäß bei einer solchen dynamischen Situation, mit noch bestehenden Wissenslücken, Änderungen der Bewertung ergeben.

Präambel:

In den letzten Tagen hat ein Artikel des tauchmedizinisch und intensivmedizinisch sehr erfahrenen Kollegen Dr. Frank Hartig (Leitender Oberarzt der Gemeinsamen Einrichtung für Internistische Notfall- und Intensivmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck) insbesondere in den sozialen Medien für große Aufmerksamkeit gesorgt. Verunsicherte Taucher und Ärzte haben sich an uns gewendet, weswegen wir an dieser Stelle den gegenwärtigen Wissenstand einordnen möchten.

Der Artikel selbst stellt eine Beobachtung des Autors aus seiner beruflichen Tätigkeit dar, es handelt sich um keine wissenschaftliche Studie. Aufgrund der Tätigkeit in einem Universitätsklinikum darf die Frage aufgeworfen werden, ob die gesehenen Patienten wirklich repräsentativ sind oder nicht überwiegend schwere / komplizierte Fälle gesehen werden.

Sauerstoffgabe bei COVID19-Erkrankung

Bis heute ist kein ursächlicher (kausaler) Zusammenhang zwischen der Gabe von Sauerstoff und einer erhöhten Schwere einer COVID19-Erkrankung bzw. Intubationspflichtigkeit bekannt. Die Gabe von Sauerstoff sollte daher weiterhin nach notfall- und intensivmedizinischen Standards erfolgen. Das aktuelle Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) empfiehlt ausdrücklich im Zusammenhang mit COVID19 eine Sauerstofftherapie als Eskalationsstufe solange keine Indikation zur endotrachealen Intubation vorliegt.

Aufgrund des Risikos einer Aerosolbildung ist auf ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz, FFP2-bzw. FFP-3 Maske, Kittel) zu achten, wenn Sauerstoff appliziert wird.

COVID19-Erkankung und nachfolgende Tauchtauglichkeit

COVID19 ist eine Erkrankung mit einer sehr großen Bandbreite der Erkrankungsschwere, es sind asymptomatische Verläufe genauso bekannt wie schwerste respiratorische Insuffizienz mit nachfolgendem Versterben der Patienten. Die ganz überwiegende Mehrheit der Patienten weist milde Verläufe auf. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Beurteilung der Frage einer Tauchtauglichkeit notwendig.

Aus der SARS-Epidemie 2002 (SARS-CoV) ist bekannt, dass nach einer Virus-Pneumonie pulmonale Veränderungen (meist postinfektiöse Infiltrate in der Bildgebung oder ähnliches) lange anhalten, aber in der Nachbeobachtung über zwei bis drei Jahre konstant zurückgingen und in den meisten Fällen ganz verschwanden. Wesentliche Funktionseinschränkungen waren nur selten damit vergesellschaftet. Die noch am häufigsten vorliegende Einschränkung der CO-Diffusionskapazität normalisierte sich in den meisten Fällen ebenfalls im Verlauf.

Es wird daher, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bezüglich der Fragestellung einer Tauchtauglichkeit folgendes Vorgehen empfohlen:

  1. Bei Nachweis von SARS-CoV2 Diagnose COVID19 erlischt eine vorhandene Tauchtauglichkeit. Die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierten Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, ist nicht ausreichend.
  2. Bei milder Erkrankung (ambulante Behandlung oder stationäre ohne Sauerstoffpflichtigkeit / ohne Zeichen der respiratorischen Insuffizienz) kann die Tauchtauglichkeit nach einem Monat Symptomfreiheit beurteilt werden. Sofern keine anderweitigen Kontraindikationen, aus Betroffenheit von Organsystemen oder Funktionen (z.B. kardiale und thromboembolische Komplikationen) vorliegen, kann die Tauchtauglichkeit bei unauffälliger Lungenfunktion (Spirometrie) erteilt werden. Bei einer Wiedererteilung der Tauchtaug- lichkeit sollte der Ausgangsbefund der Spirometrie bei der initialen Tauchtauglichkeitsuntersuchung zum Vergleich herangezogen werden.
    Persönliche Beobachtung in der pneumologischen Praxis von Robin Engert: Patienten nach durchgemachter Infektion mit SARS-CoV-2, die beschwerdefrei sind, weisen praktisch nie Auffälligkeiten in der Bodyplethysmographie/Lungenfunktionsuntersuchung, Blutgasanalyse oder der CO- Diffusionskapazität auf.
  1. Bei schwerer Erkrankung mit respiratorischer Insuffizienz (Beatmung, COVID19-Pneumonie, deutliche Veränderungen in der thorakalen Bildgebung) sollte zunächst eine im stationären Entlassbericht emp- fohlene Kontrolldiagnostik abgeschlossen sein. Nach schweren Verläufen sollte mindestens ein dreimo- natig, aufgrund der noch nicht vollständig bekannten Pathophysiologie eher sechsmonatig, beschwerde- freies Intervall bestehen, bevor die Tauchtauglichkeit überprüft wird.
    Hinsichtlich der Tauchtauglichkeit ist ein besonderes Augenmerk auf postinfektiöse Narben, insbesondere pleurale Adhäsionen, pulmonale Kavitäten nach Gewebsdestruktion und/oder fibrotische Veränderungen zu legen. Bei Hinweisen auf diese Veränderungen, z.B. Vorbefunde der stationären Behandlung, ist die ergänzende Durchführung einer HR-CT der Lunge zur weiteren Beurteilung erforderlich.
    Ansonsten kann die Tauchtauglichkeit, nach Ausschluss anderer Kontraindikationen, aus Betroffenheit von Organsystemen oder Funktionen (z.B. kardiale und thromboembolische Komplikationen), bei einem Normalbefund der Lungenfunktion (Spirometrie) erteilt werden. Bei einer Wiedererteilung der Tauchtauglichkeit sollte der Ausgangsbefund der Spirometrie bei der initialen Tauchtauglichkeitsuntersuchung zum Vergleich herangezogen werden.
    Bestehen mehr als drei Monate nach der Entlassung noch Beschwerden, ist unabhängig von der Frage der Tauchtauglichkeit eine weitere medizinische Abklärung (Pneumologie, Kardiologie, etc.) indiziert.
COVID19-Erkankung und hyperbare Sauerstofftherapie (HBO)

Bezüglich einer möglichen Therapieindikation zur hyperbaren Sauerstofftherapie sind Studien angemeldet. Aussagekräftige und belastungsfähige Ergebnisse liegen derzeit nicht vor.

 

gez. Dr. Karin Hasmiller
Präsidentin GTÜM Dr. Norbert Matthes
Bundesarzt DLRG Dr. Heike Gatermann
Fachbereichsleiterin Medizin VDST

 

Autoren (in alphabetischer Reihenfolge):

  • Robin Engert (Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, Arzt für Tauchtauglichkeitsuntersuchungen GTÜM)
  • Professor Björn Jüttner (Facharzt für Anästhesiologie/Intensivmedizin, Tauch- und Hyperbarmedizin GTÜM)
  • Professor Kay Tetzlaff (Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, Tauch- und Hyperbarmedizin GTÜM)
  • Karsten Theiß (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Taucherarzt GTÜM)

 

Download Tauchen nach COVID19-Erkrankung: Gemeinsame Stellungnahme von GTÜM, DLRG und VDST

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„Tauchen in der Corona Krise“: Neuer eLearning-Kurs für Mitglieder

24. April 2020 - 9:30

An die für uns gewohnte Tauchausbildung mit Wechsel- und Notatmung – sprich eine reale Abgabe des Atemreglers an den Tauchpartner – werden wir wohl längere Zeit nicht denken können… D.h. wir werden zu einer übergangsweisen Tauchausbildung kommen, in denen beispielsweise diese Übungen nur angedeutet werden.

Die im Kurs zur Verfügung gestellten Informationen und Empfehlungen des VDST und anderer Verbände informieren unsere Taucher und Ausbilder über die aktuelle Situation und zeigen Möglichkeiten auf, in welchem Rahmen unser Tauchsport trotz Corona durchgeführt werden kann.

Unser Ziel ist, Tauchen in einem ersten Schritt wieder zu ermöglichen. Dies ist als Stufenplan zu sehen: je nach Entwicklung der Pandemie und der politischen Entscheidungen möchten wir Stück für Stück wieder zu unseren bekannten VDST-Regeln und -Tauchgruppenzusammensetzungen zurückkehren.

Gleich reinklicken: Neuer Kurs: Corona Virus / COVID-19: Tauchen in der Corona Krise

 

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Stellungnahme des GRC zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Umfeld der COVID-19-Pandemie

20. April 2020 - 10:36

Bild: Quelle DRC

Stellungnahme des GRC zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Umfeld der COVID-19-Pandemie vom 09.04.2020

Die COVID-19-Pandemie hat in den vergangenen Wochen erhebliche Veränderungen und Herausforderungen in der medizinischen Versorgung zur Folge gehabt. Hiervon besonders betroffen ist auch der Themenbereich der kardiopulmonalen Reanimation. Dies ist dadurch begründet, dass der akute Herz-Kreislaufstillstand unmittelbare BLS- bzw. ALS-Maßnahmen erfordert, gleichzeitig jedoch ein maximaler Schutz der hilfeleistenden Laien oder des medizinischen Fachpersonals in der gegebenen COVID-19-Situation sichergestellt werden muss.

Der Vorstand und das Exekutivkomitee des GRC haben diese Fragen vor dem Hintergrund des aktuellen internationalen Stand des Wissens ausführlich diskutiert und die daraus abzuleitenden Konsequenzen in der beiliegenden Stellungnahme und Abbildung zusammengefasst, die hier nachgelesen und heruntergelden werden können.

www.grc-org.de/ueber-uns/aktuelles/130-Stellungnahme-des-GRC-zur-Durchfuhrung-von-Wiederbelebungsmassnahmen-im-Umfeld-der-COVID-19-Pandemie

 

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Positionspapier des DOSB zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sports

19. April 2020 - 22:00

Quelle: DOSB, Foto: picture-alliance

Der DOSB hat für die schrittweise Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben nach Ende der aktuell notwendigen Kontaktsperren auf Grund der Corona-Pandemie der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen seine aktive Mithilfe angeboten. Gemeinsam mit führenden Sportmedizinern hat er ein Positionspapier zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland entwickelt. Dabei unterbreitet der DOSB einen Vorschlag, wie die notwendige Solidarität und Vorsicht auf Grund der Pandemie mit einer Wieder-Aufnahme von Bewegung und Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert werden kann.

Der DOSB gibt konkrete übergeordnete Leitlinien vor, deren sportfachliche Ausgestaltung in angepassten Übergangs-Regeln jeweils in den Händen der verantwortlichen nationalen Fachverbände liegen soll. „Wir wollen durch verantwortungsvolle Regeln im Sport die angemessene „Distanz“ einhalten, um die Verbreitung des Corona-Virus nicht zu begünstigen und somit unserer gemeinsamen Verantwortung weiterhin gerecht werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch den vielen Menschen in unserem Land wieder Zugänge zu dem für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden so wertvollen Sporttreiben in ihren Vereinen ermöglichen“, heißt es im Positionspapier.

 

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Corona: Zur Situation nach den Entscheidungen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten vom 15. April (Stand 18.04.2020)

18. April 2020 - 12:43

Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA

Die Lage wird insgesamt noch als sehr kritisch eingeschätzt und alle ab Montag geltenden Erleichterungen sind weiterhin darauf ausgerichtet, Kontakte zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten. Allerdings ist die Lage an den Krankenhäusern in einigen Regionen zurzeit etwas entspannter und in einigen Bundesländer werden die ersten Sportstätten ab 20.4.20 wieder geöffnet. Trotzdem rufen wir weiterhin dazu auf, auf Tauchgänge in der gewohnten Weise zu verzichten! Sofern Tauchgänge ab dem 20.4.20 durchgeführt werden, sind strenge Regeln zu beachten. Wir haben zu unserer Erklärung vom 13.4.20 durchaus auch kritische Anmerkungen von VDST-Mitgliedern bekommen, die darauf hinweisen, dass die Gefährlichkeit und Unfallwahrscheinlichkeit von Tauchgängen mit anderen Aktivitäten im Freien vergleichbar sind. Folgende Aspekte sind zu beachten:
  • Durch rechtliche Vorgaben können in einigen Regionen Tauchgänge verboten sein;
  • Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten;
  • Sofern eine – vielleicht auch unerkannte – COVID-19-Erkrankung durchgemacht wurde, kann Tauchen aufgrund der Veränderungen in der Lunge zu einer besonderen Gefährdung werden;
  • Das Gesundheitssystem in der Region, in der der Tauchgang geplant ist, sollte nicht besonders belastet sein;
  • Die weiteren Ausführungen der VDST-Fachbereiche Medizin und Ausbildung im Download Corona: Empfehlungen zur Tauchgangsdurchführung (Stand 17.04.2020) sollten unbedingt beachtet werden!
Dr. Uwe Hoffmann       Dr. Heike Gatermann
VDST-Präsident             Leiterin VDST-Fachbereich Medizin

 

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