VDST News
Drei Gewinner und zwei Sonderpreise im Wettbewerb #vdsttrockentauchen
Anstrengend war es, das Tauchen in Zeiten des Corona-LockDowns in Deutschland. Jeder, der schon einmal einen Tauchanzug anhatte und damit nicht gleich ins kühle Wasser springen konnte, weiß das. Im Wettbewerb „Zeig uns dein Video unter #vdsttrockentauchen“ des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) sind nun so einige ohne Wasser „Tauchen“ gegangen. Der Verband hatte in der LockDown-Zeit dazu aufgerufen, zu zeigen, wie Taucher ihre Zeit verbringen, während Bäder und Vereinsheime geschlossen und das Taucherleben fast zum Erliegen gekommen war. Die einzigen beiden Vorgabe waren die Einhaltung der aktuellen Empfehlungen und Verordnungen zum Verhalten im Rahmen der Corona-Pandemie und die Sicherheitsstandards und Leitlinien des VDST.
Entstanden sind so einige interessante Einblicke in Form von Filmbeiträge, die auch heute noch mit dem Hashtag #vdsttrockentauchen auf den diversen Plattformen Facebook, YouTube oder Instagram angeschaut werden können.
Gewonnen haben jeweils 100 Euro…- Jens Wilhelm (JMWVIDEO) vom TSC Wolfsburg für den 1. Platz (167 Likes mit 4 Beiträgen)
- Frank Pastors für den 2. Platz (149 Likes)
- TSC Delphin Kirchseeon für den 3. Platz (15 Likes)
- den 4. Platz (14 Likes) und sein besonders schönes Knoten an Thorsten Schnabel.
- den 5. Platz (5 Likes) und die tolle virtuelle Darstellung des Leistungssport in Corona-Zeiten an den TSC Weimar mit dem Film von Justus Mörstedt.
Der VDST bedankt sich bei allen Teilnehmern herzlich. Die Preisgelder gehen jeweils den Vereinen der Teilnehmern zu.
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PM04: Drei Gewinner und zwei Sonderpreise im Wettbewerb #vdsttrockentauchen
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Corona: Aktualisiertes VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)
Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA
Download: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.
Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Tauch-Sportart, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.
Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.
Die Coronavirus-Pandemie hat den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport in den letzten Wochen fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Verordnungen zu organisieren und in der weiteren Perspektive auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.
Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.
Dennoch sollten wir immer für das eintreten, was sicher machbar und möglich ist, und an der einen oder anderen Stelle auch darüber nachdenken, neue Wege zu beschreiten, um unser tauchsportliches Leben trotz Pandemie sicher und mit Freude ausüben zu können.
Mehr lesen: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 29.05.2020)
Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/
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Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (Stand: 13.05.2020)
Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA
Download: Stellungnahme des VDST-Fachbereichs Medizin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) - Stand 13.05.2020 VorbemerkungIn Zeiten der Corona-Pandemie ist es schwierig, einen Termin zur Tauchsportuntersuchung (TSU) zu bekommen, da einige Ärzte diese Untersuchung aus verschiedenen Gründen zurzeit nicht anbieten können.
StellungnahmeStand: 13.05.2020 (kann jederzeit nach Lage der Situation überarbeitet werden)
- Die TSU sollte möglichst nach den Kriterien der GTÜM durchgeführt werden. Die GTÜM hat bislang auch in der Krise keine, von der gemeinsamen Erklärung von VDST, DLRG und GTÜM abweichenden Empfehlungen abgegeben – weder zu einer Erweiterung der Untersuchung nach durchlebter CORVID-19 Erkrankung noch zu einer Aussetzung der Untersuchung oder Verlängerung der Gültigkeit in den jetzigen Zeiten.
- Die Empfehlungen der EUBS/ECHM zur TSU zeigen nur evtl. Möglichkeiten auf. Jedes Land der EU hat aber ganz eigene Regeln zur TSU. Deshalb kann man die Empfehlungen der EUBS/ECHM nicht auf den VDST oder jedes andere Land herunterbrechen.
- Nach den Regularien des VDST besteht ein vollständiger Versicherungsschutz nur bei gültiger TSU – das kann und wird auch nicht verändert oder ausgesetzt werden können.
- Die TSU muss also, wenn sie dann fällig ist, auch durchgeführt werden, um den vollen Versicherungsschutz zu haben.
- Einige Ärzte bieten nach und nach wieder TSU an. Hierbei ist es möglich, dass die Preise leicht angehoben werden müssen, da nun erweiterte Hygienemaßnahmen mit in die Kalkulation einfließen. Dies muss berücksichtigt werden.
- Es liegt immer im Ermessen des untersuchenden Arztes, welchen Umfang die aktuelle Untersuchung haben soll, ob Fremdbefunde oder Vorbefunde einbezogen werden (müssen) und wie lange die Gültigkeit einer TSU sein wird.
- Für Taucher nach durchlebter COVID-19 Infektion gelten besondere Regularien zur Wiedererlangung der Tauchtauglichkeit.
VDST-Fachbereich Medizin
Dr. Heike Gatermann Dr. Konrad Meyne Dr. Karl-Heinz Schmitz
Alle Stellungnahmen und Downloads des VDST zu Corona unter: www.vdst.de/ueber-uns/wichtig/corona-news/
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Corona: VDST-Positionspapier – Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)
Schmuckbild zum Coronavirus. Quelle: BZgA
Download: VDST-Positionspapier: Übergangsregelungen für die Wiederaufnahme des Trainings- und Wettkampfbetriebes (Stand: 08.05.2020)Das Sporttauchen im VDST muss als Oberbegriff für viele unterschiedliche breiten-, wettkampf- und leistungssportliche Aktivitäten verstanden werden. Die Ausübung findet sowohl im Schwimmbad (Hallen- und Freibad) als auch im Freigewässer statt.
Die Schwimmbadaktivitäten umfassen neben dem breitensportlichen Tauchtraining die Sportarten Finswimming (Flossenschwimmen) und Apnoe als Individualsportarten sowie Unterwasserhockey und -rugby als Mannschaftssportarten. Das Orientierungstauchen wird in Einzel- und Mannschaftsdisziplinen ausschließlich im Freiwasser durchgeführt. Es ist die einzige Tauch-Sportart, die die Tauchausbildung zur Voraussetzung hat, kann aber auch an der Wasseroberfläche trainiert werden (mit „Schnorchel-OT“ Gerät). Außerhalb der OT-Saison (Freiwasser) wird vor allem Finswimming trainiert.
Im Leistungssport findet das Training der KaderathletInnen im Wesentlichen dezentral in den Heimatvereinen statt. Die VDST-Bundesleistungszentren sind als Anlaufstationen der KaderathletInnen zu verstehen. Daher sind die Vereine von wesentlicher Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit im Leistungssport.
Die Coronavirus-Pandemie hat den organisierten und vereinsbasierten Tauchsport in den letzten Wochen fast vollständig zum Stillstand gebracht. Mit der schrittweisen Aufhebung der Beschränkungen stehen wir vor der Herausforderung, den sicheren Wiedereinstieg in das Training und das Sporttreiben unter Berücksichtigung der jeweils gültigen regionalen Verordnungen zu organisieren und in der weiteren Perspektive auch den Wettkampfbetrieb unter Auflagen wieder zu ermöglichen.
Gemeinsam mit den VDST-Fachbereichen Ausbildung, Leistungssport, Visuelle Medien, der VDST-Jugend und den Experten aus dem VDST-Fachbereich Medizin sowie den uns angeschlossenen Landesverbänden haben wir dieses Positionspapier erarbeitet, das den Prozess des Schaffens von Voraussetzungen für den Wiedereinstieg in das vereinsbasierte Sporttreiben unterstützen soll.
Die dargestellten Regelungen und Empfehlungen dieses Positionspapiers sind als Richtschnur gedacht, die an die jeweils vor Ort gültigen Regelungen angepasst werden müssen und sich jederzeit in Abhängigkeit der weiteren Entwicklungen verändern können. Von daher werden wir auch an diesem Papier in den nächsten Wochen immer wieder Änderungen vornehmen.
Dennoch sollten wir immer für das eintreten, was sicher machbar und möglich ist, und an der einen oder anderen Stelle auch darüber nachdenken, neue Wege zu beschreiten, um unser tauchsportliches Leben trotz Pandemie sicher und mit Freude ausüben zu können.
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Ein Wochenendseminar im Online-Kurs – das vereinbart Familie und Ehrenamt
Als im Februar die Ausschreibung für den eTrainer-Kurs in Norderstedt erschien, war ich viel zu freudig gespannt auf den Termin, als über das Offensichtliche zu stolpern. Warum veranstaltet man einen Kurs für angehende eTrainer als Präsenzveranstaltung?
Meine Frau und ich hatten uns schnell angemeldet und eine Betreuung für unsere Tochter bei Oma und Opa arrangiert.
Mit den Ereignissen Anfang März sollte der Kurs dann abgesagt werden und wir waren irgendwo auch froh, da sich das Hotel Oma-Opa durch Corona ja auch erledigt hatte.
Nach etwa einer Woche waren dann jedoch die eTrainer-Instruktoren Kjell, Andreas und Marc vom eLearning-Ressort, auch über das Offensichtliche gestolpert, und arbeiteten hart an einem Weg, um das Seminar auch ohne physische Präsenz durchzuführen. Damit wurde das erste VDST-Online-eTrainer-Seminar als Pilotprojekt möglich gemacht.
Zwei Tage vor dem Termin trafen wir 12 Teilnehmer und die drei Ausbilder uns alle abends online in Microsoft Teams, um die technischen Voraussetzungen bei allen zu prüfen. Auch hier wurde der Vorteil des online-Lernens deutlich: 2 Teilnehmer aus Süddeutschland konnten “mal eben” zu uns stoßen – ganz ohne Reisekosten. Ursprünglich hatten sie für das Wochenendseminar einen Flug gebucht.
Die Standardfloskeln des Videokonferenzing „Könnt Ihr mich hören?“, „Ich höre euch nicht!“ und „Könnt Ihr meinen Desktop sehen?“ fielen dabei mehrfach, während wir schon eine kleine Vorstellungsrunde machten, um am Samstag Zeit zu sparen. Bei der Vorstellungsrunde zeigte sich die Bandbreite der Teilnehmer in Bezug auf Erfahrungen mit der verwendeten Plattform moodle. Von ehemaligen moodle-Administratoren mit täglicher Telekonferenz-Erfahrung bis zum absoluten moodle-Novizen, für den der PC eine bessere elektronische Schreibmaschine ist, war alles dabei.
Bis zum Kursstart am nächsten Morgen hatten wir dann auch noch Zeit auf https://e-learning.vdst.de den Basiskurs für eTrainer zu absolvieren, um erste Erfahrungen mit dem System zu sammeln. Am Samstag um 10 waren alle dann ganz gespannt, was sie nun an den beiden Tagen erwarten würde.
Nach den einführenden Worten, was eLearning beim VDST ist (und vor allem, dass es kein Ersatz für die Ausbildung von Angesicht zu Angesicht, sondern eine Ergänzung sein sollte), begann das blendet learning mit kurzen Vorträgen/Vorführungen im Wechsel mit praktischen Übungen der Teilnehmer auf der „Spielwiese“, wo jeder der Teilnehmer sich eigene Kurse anlegen konnte, um Erlerntes durch Wiederholung zu festigen. Dabei konnten einige Missverständnisse – in der nicht immer ganz trivialen Bedienung der Oberfläche – durch „Screensharing“ der Teilnehmer aufgedeckt und ausgeräumt werden. Nach fast 8 Stunden intensiven Lernens wurden wir Teilnehmer dann in den Abend entlassen, den viele für weitere Experimente mit Kursformen, Inhalten und Testmöglichkeiten nutzten.
Am Sonntag um 10 trafen wir uns wieder vor den Bildschirmen, um auch in die letzten Feinheiten der Kurserstellung und Moderationsmöglichkeiten eingeführt zu werden. Nach fünf sehr intensiven Stunden gab es ein Abschlussgespräch und alle waren glücklich, die mental sehr anstrengende Veranstaltung hinter sich zu haben. Die meisten waren aber irgendwie “heiß auf mehr”.
Mein Dank gilt den drei unermüdlichen Ausbildern Kjell Wassermann, Marc Cieslarczyk und Andreas Bock, die auch aus den unverständlichsten Problembeschreibungen heraus versucht haben, eine Lösung zu finden und durch ihre Arbeit unter anderem auch eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Ehrenamt ermöglicht haben.
Autor/Foto: Martin Roos
In der VDST-Online-Lernplattform gibt es zahlreiche und interessante Kurse, auch kostenfrei!Schaut gleich rein unter https://e-learning.vdst.de
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Gesucht: Stipendiat/in für den berufsbegleitenden Sportmanagement-Studiengang
Foto: Uni Jena, www.mba-sportmanagement.com
Die Friedrich-Schiller-Universität Jena – Institut für Sportwissenschaft und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) suchen eine/n Stipendiat/in für den berufsbegleitenden Sportmanagement-Studiengang an der Friedrich-Schiller-Universität Jena.
Die Kandidatin bzw. der Kandidat
-
-
- sollte auf eine Führungsposition im Sport hinarbeiten,
- möchte ihre/seine Management- und Führungskompetenzen ausbauen,
- ist überdurchschnittlich motiviert und leistungsbereit,
- verfügt über erste Berufserfahrung im Sport und
- hat eine kaufmännische Berufsausbildung ODER Hochschulstudium abgeschlossen
-
Der DOSB vergibt zum sechsten Mal ein Stipendium für den berufsbegleitenden MBA-Studiengang Sportmanagement an der Uni Jena im Wert von 13.000 Euro. Das Stipendium wird durch eine auserlesene Jury in einem mehrstufigen Auswahlverfahren vergeben.
Bewerbungsschluss ist der 15. Juni 2020; Ansprechpartner ist Martin Brückner, MBA-Koordinator Tel. 03641-29 50 920
Weitere Informationen zum Stipendium, Studiengang und Bewerbungsmodalitäten unter: www.mba-sportmanagement.com
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VDST-Symposium im Oktober – melde dich gleich an!
Foto: UniCampus Frankfurt
Ende Oktober erwartet Euch eine Veranstaltung für alle VDST-Tauchausbilder und -Trainer und solche die es werden wollen…Für Euch haben wir ein großartiges Programm zusammengestellt, mit interessanten Vorträgen und Workshops in einem tollen Rahmen.
Die Registrierung ist bereits freigeschaltet und wir haben schon die ersten Anmeldungen erhalten.
In der Anmeldemaske seht ihr die noch freien Plätze. Lasst Euch bitte von diesen Zahlen nicht täuschen, da der Zähler erst runterzählt, sobald die Anmeldung von uns auf „bestätigt & bezahlt“ gesetzt wird. Auf Grund der aktuellen Situation verzichten wir aber noch auf eure Zahlung. Diese wird erst fällig, nachdem wir über eine endgültige Durchführung der Veranstaltung entschieden haben. Ihr werdet dann per E-Mail benachrichtigt!
Sowohl unser VDST-Symposium wie auch die zugehörige Abendveranstaltung kann aus der aktuellen Entwicklung heraus jederzeit und für die gemeldeten Teilnehmer kostenfrei abgesagt werden.
Programm herunterladen oder gleich registrieren…
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Tauchen nach COVID19-Erkrankung: Gemeinsame Stellungnahme von GTÜM, DLRG und VDST
Tauchen nach COVID19-Erkrankung
Murnau/Bad Nenndorf/Offenbach, den 24.04.2020
Gemeinsame Stellungnahme der Gesellschaft für Tauch- und Überdruckmedizin (GTÜM), der Leitung Medizin der Deutschen Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) und des Fachbereichs Medizin des Verbandes Deutscher Sporttaucher (VDST) zum „Tauchen nach COVID19-Erkrankung“Diese Stellungnahme basiert auf dem Wissensstand vom 19.04.2020. Es können sich naturgemäß bei einer solchen dynamischen Situation, mit noch bestehenden Wissenslücken, Änderungen der Bewertung ergeben.
Präambel:In den letzten Tagen hat ein Artikel des tauchmedizinisch und intensivmedizinisch sehr erfahrenen Kollegen Dr. Frank Hartig (Leitender Oberarzt der Gemeinsamen Einrichtung für Internistische Notfall- und Intensivmedizin an der Medizinischen Universität Innsbruck) insbesondere in den sozialen Medien für große Aufmerksamkeit gesorgt. Verunsicherte Taucher und Ärzte haben sich an uns gewendet, weswegen wir an dieser Stelle den gegenwärtigen Wissenstand einordnen möchten.
Der Artikel selbst stellt eine Beobachtung des Autors aus seiner beruflichen Tätigkeit dar, es handelt sich um keine wissenschaftliche Studie. Aufgrund der Tätigkeit in einem Universitätsklinikum darf die Frage aufgeworfen werden, ob die gesehenen Patienten wirklich repräsentativ sind oder nicht überwiegend schwere / komplizierte Fälle gesehen werden.
Sauerstoffgabe bei COVID19-ErkrankungBis heute ist kein ursächlicher (kausaler) Zusammenhang zwischen der Gabe von Sauerstoff und einer erhöhten Schwere einer COVID19-Erkrankung bzw. Intubationspflichtigkeit bekannt. Die Gabe von Sauerstoff sollte daher weiterhin nach notfall- und intensivmedizinischen Standards erfolgen. Das aktuelle Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP) empfiehlt ausdrücklich im Zusammenhang mit COVID19 eine Sauerstofftherapie als Eskalationsstufe solange keine Indikation zur endotrachealen Intubation vorliegt.
Aufgrund des Risikos einer Aerosolbildung ist auf ausreichende persönliche Schutzausrüstung (Augenschutz, FFP2-bzw. FFP-3 Maske, Kittel) zu achten, wenn Sauerstoff appliziert wird.
COVID19-Erkankung und nachfolgende TauchtauglichkeitCOVID19 ist eine Erkrankung mit einer sehr großen Bandbreite der Erkrankungsschwere, es sind asymptomatische Verläufe genauso bekannt wie schwerste respiratorische Insuffizienz mit nachfolgendem Versterben der Patienten. Die ganz überwiegende Mehrheit der Patienten weist milde Verläufe auf. Vor diesem Hintergrund ist eine differenzierte Beurteilung der Frage einer Tauchtauglichkeit notwendig.
Aus der SARS-Epidemie 2002 (SARS-CoV) ist bekannt, dass nach einer Virus-Pneumonie pulmonale Veränderungen (meist postinfektiöse Infiltrate in der Bildgebung oder ähnliches) lange anhalten, aber in der Nachbeobachtung über zwei bis drei Jahre konstant zurückgingen und in den meisten Fällen ganz verschwanden. Wesentliche Funktionseinschränkungen waren nur selten damit vergesellschaftet. Die noch am häufigsten vorliegende Einschränkung der CO-Diffusionskapazität normalisierte sich in den meisten Fällen ebenfalls im Verlauf.
Es wird daher, zum gegenwärtigen Zeitpunkt, bezüglich der Fragestellung einer Tauchtauglichkeit folgendes Vorgehen empfohlen:
- Bei Nachweis von SARS-CoV2 Diagnose COVID19 erlischt eine vorhandene Tauchtauglichkeit. Die (Wieder)Erteilung der Tauchtauglichkeit sollte ausschließlich durch einen tauchmedizinisch qualifizierten Arzt erfolgen. Das reine Abklingen der Symptome, wie bei einem grippalen Infekt, ist nicht ausreichend.
- Bei milder Erkrankung (ambulante Behandlung oder stationäre ohne Sauerstoffpflichtigkeit / ohne Zeichen der respiratorischen Insuffizienz) kann die Tauchtauglichkeit nach einem Monat Symptomfreiheit beurteilt werden. Sofern keine anderweitigen Kontraindikationen, aus Betroffenheit von Organsystemen oder Funktionen (z.B. kardiale und thromboembolische Komplikationen) vorliegen, kann die Tauchtauglichkeit bei unauffälliger Lungenfunktion (Spirometrie) erteilt werden. Bei einer Wiedererteilung der Tauchtaug- lichkeit sollte der Ausgangsbefund der Spirometrie bei der initialen Tauchtauglichkeitsuntersuchung zum Vergleich herangezogen werden.
Persönliche Beobachtung in der pneumologischen Praxis von Robin Engert: Patienten nach durchgemachter Infektion mit SARS-CoV-2, die beschwerdefrei sind, weisen praktisch nie Auffälligkeiten in der Bodyplethysmographie/Lungenfunktionsuntersuchung, Blutgasanalyse oder der CO- Diffusionskapazität auf.
- Bei schwerer Erkrankung mit respiratorischer Insuffizienz (Beatmung, COVID19-Pneumonie, deutliche Veränderungen in der thorakalen Bildgebung) sollte zunächst eine im stationären Entlassbericht emp- fohlene Kontrolldiagnostik abgeschlossen sein. Nach schweren Verläufen sollte mindestens ein dreimo- natig, aufgrund der noch nicht vollständig bekannten Pathophysiologie eher sechsmonatig, beschwerde- freies Intervall bestehen, bevor die Tauchtauglichkeit überprüft wird.
Hinsichtlich der Tauchtauglichkeit ist ein besonderes Augenmerk auf postinfektiöse Narben, insbesondere pleurale Adhäsionen, pulmonale Kavitäten nach Gewebsdestruktion und/oder fibrotische Veränderungen zu legen. Bei Hinweisen auf diese Veränderungen, z.B. Vorbefunde der stationären Behandlung, ist die ergänzende Durchführung einer HR-CT der Lunge zur weiteren Beurteilung erforderlich.
Ansonsten kann die Tauchtauglichkeit, nach Ausschluss anderer Kontraindikationen, aus Betroffenheit von Organsystemen oder Funktionen (z.B. kardiale und thromboembolische Komplikationen), bei einem Normalbefund der Lungenfunktion (Spirometrie) erteilt werden. Bei einer Wiedererteilung der Tauchtauglichkeit sollte der Ausgangsbefund der Spirometrie bei der initialen Tauchtauglichkeitsuntersuchung zum Vergleich herangezogen werden.
Bestehen mehr als drei Monate nach der Entlassung noch Beschwerden, ist unabhängig von der Frage der Tauchtauglichkeit eine weitere medizinische Abklärung (Pneumologie, Kardiologie, etc.) indiziert.
Bezüglich einer möglichen Therapieindikation zur hyperbaren Sauerstofftherapie sind Studien angemeldet. Aussagekräftige und belastungsfähige Ergebnisse liegen derzeit nicht vor.
gez. Dr. Karin Hasmiller
Präsidentin GTÜM Dr. Norbert Matthes
Bundesarzt DLRG Dr. Heike Gatermann
Fachbereichsleiterin Medizin VDST
Autoren (in alphabetischer Reihenfolge):
- Robin Engert (Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, Arzt für Tauchtauglichkeitsuntersuchungen GTÜM)
- Professor Björn Jüttner (Facharzt für Anästhesiologie/Intensivmedizin, Tauch- und Hyperbarmedizin GTÜM)
- Professor Kay Tetzlaff (Facharzt für Innere Medizin und Pneumologie, Tauch- und Hyperbarmedizin GTÜM)
- Karsten Theiß (Facharzt für Kinder- und Jugendmedizin, Taucherarzt GTÜM)
Download Tauchen nach COVID19-Erkrankung: Gemeinsame Stellungnahme von GTÜM, DLRG und VDST
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„Tauchen in der Corona Krise“: Neuer eLearning-Kurs für Mitglieder
An die für uns gewohnte Tauchausbildung mit Wechsel- und Notatmung – sprich eine reale Abgabe des Atemreglers an den Tauchpartner – werden wir wohl längere Zeit nicht denken können… D.h. wir werden zu einer übergangsweisen Tauchausbildung kommen, in denen beispielsweise diese Übungen nur angedeutet werden.
Die im Kurs zur Verfügung gestellten Informationen und Empfehlungen des VDST und anderer Verbände informieren unsere Taucher und Ausbilder über die aktuelle Situation und zeigen Möglichkeiten auf, in welchem Rahmen unser Tauchsport trotz Corona durchgeführt werden kann.
Unser Ziel ist, Tauchen in einem ersten Schritt wieder zu ermöglichen. Dies ist als Stufenplan zu sehen: je nach Entwicklung der Pandemie und der politischen Entscheidungen möchten wir Stück für Stück wieder zu unseren bekannten VDST-Regeln und -Tauchgruppenzusammensetzungen zurückkehren.
Gleich reinklicken: Neuer Kurs: Corona Virus / COVID-19: Tauchen in der Corona Krise
Alle VDST-Nachrichten zum Thema Corona
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Stellungnahme des GRC zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Umfeld der COVID-19-Pandemie
Bild: Quelle DRC
Stellungnahme des GRC zur Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen im Umfeld der COVID-19-Pandemie vom 09.04.2020Die COVID-19-Pandemie hat in den vergangenen Wochen erhebliche Veränderungen und Herausforderungen in der medizinischen Versorgung zur Folge gehabt. Hiervon besonders betroffen ist auch der Themenbereich der kardiopulmonalen Reanimation. Dies ist dadurch begründet, dass der akute Herz-Kreislaufstillstand unmittelbare BLS- bzw. ALS-Maßnahmen erfordert, gleichzeitig jedoch ein maximaler Schutz der hilfeleistenden Laien oder des medizinischen Fachpersonals in der gegebenen COVID-19-Situation sichergestellt werden muss.
Der Vorstand und das Exekutivkomitee des GRC haben diese Fragen vor dem Hintergrund des aktuellen internationalen Stand des Wissens ausführlich diskutiert und die daraus abzuleitenden Konsequenzen in der beiliegenden Stellungnahme und Abbildung zusammengefasst, die hier nachgelesen und heruntergelden werden können.
Weitere Links zum Thema Corona
- Download: Corona: Empfehlungen zur Tauchgangsdurchführung (Stand 17.04.2020)
- Corona: Zur Situation nach den Entscheidungen der Bundesregierung vom 15. April (Stand 18.04.2020)
- Alle VDST-Nachrichten zum Thema Corona
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Positionspapier des DOSB zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sports
Quelle: DOSB, Foto: picture-alliance
Der DOSB hat für die schrittweise Rückkehr in ein normales gesellschaftliches Leben nach Ende der aktuell notwendigen Kontaktsperren auf Grund der Corona-Pandemie der Bundesregierung und den 16 Landesregierungen seine aktive Mithilfe angeboten. Gemeinsam mit führenden Sportmedizinern hat er ein Positionspapier zur Wieder-Aufnahme des vereinsbasierten Sporttreibens in Deutschland entwickelt. Dabei unterbreitet der DOSB einen Vorschlag, wie die notwendige Solidarität und Vorsicht auf Grund der Pandemie mit einer Wieder-Aufnahme von Bewegung und Sporttreiben im Verein auf der Basis angepasster Regeln kombiniert werden kann.
Der DOSB gibt konkrete übergeordnete Leitlinien vor, deren sportfachliche Ausgestaltung in angepassten Übergangs-Regeln jeweils in den Händen der verantwortlichen nationalen Fachverbände liegen soll. „Wir wollen durch verantwortungsvolle Regeln im Sport die angemessene „Distanz“ einhalten, um die Verbreitung des Corona-Virus nicht zu begünstigen und somit unserer gemeinsamen Verantwortung weiterhin gerecht werden. Gleichzeitig wollen wir aber auch den vielen Menschen in unserem Land wieder Zugänge zu dem für das physische, psychische und soziale Wohlbefinden so wertvollen Sporttreiben in ihren Vereinen ermöglichen“, heißt es im Positionspapier.
Weitere Links zum Thema Corona
- Download: Corona: Empfehlungen zur Tauchgangsdurchführung (Stand 17.04.2020)
- Corona: Zur Situation nach den Entscheidungen der Bundesregierung vom 15. April (Stand 18.04.2020)
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Corona: Zur Situation nach den Entscheidungen der Bundesregierung und den Ministerpräsidenten vom 15. April (Stand 18.04.2020)
Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA
Die Lage wird insgesamt noch als sehr kritisch eingeschätzt und alle ab Montag geltenden Erleichterungen sind weiterhin darauf ausgerichtet, Kontakte zu vermeiden und das Gesundheitssystem nicht zusätzlich zu belasten. Allerdings ist die Lage an den Krankenhäusern in einigen Regionen zurzeit etwas entspannter und in einigen Bundesländer werden die ersten Sportstätten ab 20.4.20 wieder geöffnet. Trotzdem rufen wir weiterhin dazu auf, auf Tauchgänge in der gewohnten Weise zu verzichten! Sofern Tauchgänge ab dem 20.4.20 durchgeführt werden, sind strenge Regeln zu beachten. Wir haben zu unserer Erklärung vom 13.4.20 durchaus auch kritische Anmerkungen von VDST-Mitgliedern bekommen, die darauf hinweisen, dass die Gefährlichkeit und Unfallwahrscheinlichkeit von Tauchgängen mit anderen Aktivitäten im Freien vergleichbar sind. Folgende Aspekte sind zu beachten:- Durch rechtliche Vorgaben können in einigen Regionen Tauchgänge verboten sein;
- Die geltenden Abstands- und Hygieneregeln sind unbedingt zu beachten;
- Sofern eine – vielleicht auch unerkannte – COVID-19-Erkrankung durchgemacht wurde, kann Tauchen aufgrund der Veränderungen in der Lunge zu einer besonderen Gefährdung werden;
- Das Gesundheitssystem in der Region, in der der Tauchgang geplant ist, sollte nicht besonders belastet sein;
- Die weiteren Ausführungen der VDST-Fachbereiche Medizin und Ausbildung im Download Corona: Empfehlungen zur Tauchgangsdurchführung (Stand 17.04.2020) sollten unbedingt beachtet werden!
VDST-Präsident Leiterin VDST-Fachbereich Medizin
Weitere Links zum Thema Corona
- Download: Corona: Empfehlungen zur Tauchgangsdurchführung (Stand 17.04.2020)
- Corona: Zur aktuellen Situation zum Tauchen im Freigewässer (Stand 13.04.2020)
- Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise im VDST (Stand 16.03.2020)
- Alle VDST-Nachrichten zum Thema Corona
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Vereine aufgepasst: Jetzt bewerben: 5.000 Euro für Eure Talentförderung
Foto: www.dasgrueneband.com
Aus aktuellem Anlass hat sich der DOSB gemeinsam mit der Commerzbank dazu entschieden, die Bewerbungsfrist für „Das Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ vom 31. März auf den 31. Mai 2020 zu verschieben. Damit möchten sie in Zeiten der Corona-Pandemie und den damit verbundenen Einschränkungen für die Vereine noch mehr Sportvereinen die Chance geben, sich um den Förderpreis in Höhe von 5.000 Euro zu bewerben.Commerzbank und DOSB zeichnen wieder 50 Sportvereine mit dem „Grünen Band“ aus
Das „Grüne Band für vorbildliche Talentförderung im Verein“ ist der bedeutendste Förderpreis im deutschen Nachwuchsleistungssport, den die Commerzbank und der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) seit 34 Jahren gemeinsam vergeben. Auch 2020 werden insgesamt 50 Vereine für ihre exzellente Nachwuchsarbeit ausgezeichnet.
Alle unsere VDST-Vereine oder -Vereinsabteilungen können sich bis zum 31. Mai 2020 über ihren Spitzenverband bewerben. Eine hochkarätig besetzte Jury wählt die 50 Gewinnervereine aus, die jeweils den Pokal „Das Grüne Band“ und eine Förderprämie in Höhe von 5.000 Euro erhalten.
Bitte sendet Eure Bewerbungen wie immer an die Bundesgeschäftsstelle.
Mehr auch unter www.dasgrueneband.com
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Corona: Zur aktuellen Situation zum Tauchen im Freigewässer (Stand 13.04.2020)
Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA
Darf man in der aktuellen Situation Tauchen gehen? In der derzeitigen Situation kann das Tauchen im Freigewässer nicht befürwortet werden und verstößt mancherorts sogar gegen rechtliche Vorgaben. Neben gesetzlichen Regelungen, Hausordnungen der Seen oder ähnlichen Regelungen und Vorgaben sind die dringenden Appelle, Empfehlung aus dem Gesundheitswesen unbedingt zu beachten. Dazu gehört auch, dass das Gesundheitssystem nicht durch zusätzliche und vermeidbare Notfälle belastet werden darf. Daher sollte konsequenterweise auf Tauchgänge und Badeaktivitäten im Freigewässer verzichtet werden, bis die langsame Öffnung dies wieder erlaubt. Sobald sich diese Rahmenbedingen ändern, werden wir diese Empfehlung neu bewerten und ggf. anpassen. Dr. Uwe Hoffmann Dr. Heike GatermannVDST-Präsident Leiterin VDST-Fachbereich Medizin
Weitere Links zum Thema Corona
- Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise im VDST (Stand 16.03.2020)
- Alle VDST-Nachrichten zum Thema Corona
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VDST setzt Wettkämpfe bis auf Weiteres aus
Foto: Bild von Hebi B. auf Pixabay
VDST setzt Wettkämpfe bis auf Weiteres ausLiebe Athlet*innen, liebe Trainer*innen,
aufgrund der aktuellen Situation kommen auch wir im VDST nicht umhin, den Empfehlungen bzw. Auflagen der Bundesregierung zum Schutze aller nachzukommen. Dementsprechend wurde im Vorstand beschlossen, jeglichen Wettkampfbetrieb im VDST bis auf Weiteres auszusetzen. Dies betrifft die Sparten Finswimming, Orientierungstauchen, Unterwasser-Rugby, Unterwasser-Hockey, das Ressort Apnoe-Wettkampf und die Visuellen Medien. Ich hoffe, dass alle nachvollziehen können, dass uns diese Entscheidung nicht leichtgefallen ist.
Für weiter Informationen bitten wir euch, die Verantwortlichen im VDST zu kontaktieren:- In den Sparten Finswimming, Orientierungstauchen, Unterwasser-Rugby und Unterwasser-Hockey: Antje Franke
- Im Ressort Apnoe-Wettkampf: Dagmar Andres-Brümmer
- Im Bereich Visuelle Medien: Joachim Schneider
Bleibt gesund, dem Sport verbunden und findet euren individuellen Weg, Euch fit zu halten. Wir alle hoffen auf bessere Zeiten in naher Zukunft.
Mit tauchsportlichen Grüßen
Dr. Uwe Hoffmann
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Zeig uns dein Video unter #vdsttrockentauchen – und gewinne…
Foto: www.pixabay.com/de/users/ronile-126846/
Zeig uns dein Video unter #vdsttrockentauchen – und gewinne… Die Bäder sind zu, Vereinsheime geschlossen und unser Taucherleben ist fast zum Erliegen gekommen.Wie hältst du dich in diesen trockenen Zeiten fit? Welche motivierenden Aktivitäten hast du für dich vielleicht schon entdeckt?
Lass uns daran teilhaben und vielleicht gewinnst du ja ganz nebenbei auch noch einen Beitrag für deine Vereinskasse! Um was geht‘s?
Erstelle ein kurzes Video mit tollen, motivierenden Übungen oder erzähle uns deine Tipps für das Trockentraining – und wie du diese Zeit ohne Vereinsleben überstehst! Dein YouTube- oder Instagram-Video versiehst du einfach mit dem Hashtag #vdsttrockentauchen und sendest uns eine kurze E-Mail mit deinem Link dazu an trockentauchen@vdst.de.
Die drei Beiträge mit den meisten Likes gewinnen jeweils 100 Euro, die wir deinem Verein gutschreiben.
Die Vorgaben dazu ergeben sich aus den aktuellen Empfehlungen und Verordnungen zum Verhalten im Rahmen der Corona-Pandemie und natürlich auch aus unseren Sicherheitsstandards und Leitlinien. Unser kleiner Wettbewerb läuft vorerst bis 30. April, wir melden uns dann bei den Gewinnern…
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Wer kann mitmachen, wer ist gefragt?Alle VDST-Vereinsmitglieder, die Lust haben unsere VDST-Gemeinschaft in diesen trockenen Zeiten zu motivieren. Lasst uns gemeinsam Spaß haben und uns fit halten auch in diesen Zeiten!
Macht mit: #vdsttrockentauchenDer Beitrag Zeig uns dein Video unter #vdsttrockentauchen – und gewinne… erschien zuerst auf VDST: Tauchen - Mehr als nur ein Sport.
Foto & Video: Ein besonderer Service für Dich von unseren Visuellen Medien
Bearbeitest Du in der Home-Office-Zeit gerade Bilder oder schneidest einen Video und bist mit dem Ergebnis nicht so recht zufrieden?
Wir analysieren Dein Bild oder Video und geben Dir Tipps und Ratschläge zur Verbesserung der Bild- und Filmergebnisse.
Wir lassen Dir unsere Erfahrungen als national und international erfolgreiche UW-Fotografen und UW-Videografen mit UW-Foto- und Videoweltmeister, erfahrene Foto- und Videoausbilder, wie auch als langjährige Jurymitglieder zukommen.
Wir prüfen Dein Bild/Video nach Aussage, Inhalt, Idee, Technik und Gestaltung. Du bekommst die Auswertung zeitnah per Mail zurück.
Eventuell werden wir Dein Bild nachbearbeiten oder vergleichbare Bilder als Beispiel zur Erläuterung zusenden. Stelle am besten konkrete Fragen oder schildere Dein Problem – und beschreibe bitte auch Deine eingesetzte Kameraausrüstung. Wir versuchen das bestmöglich zu beantworten.
Wie kannst du mitmachen?
Sende uns bitte…
- bis zu 3 Deiner Bilder oder Dein Video
- und zusätzlich die ausgefüllt die „ Teilnehmererklärung Bild- oder Videobesprechung“
über https://wetransfer.com/ an visuellemedien@vdst.de
Wenn gute Bild- oder Filmresultate herauskommen, würden wir uns freuen, diese auch im VDSTsporttaucher, auf unserer Webseite oder auf Facebook (ohne Kommentare, aber mit Namensnennung) veröffentlichen zu dürfen. Gebt uns in diesem Fall Eure Zustimmung in der Teilnahmeerklärung.
Wir sind gespannt auf Deinen Beitrag!
Teilnehmererklärung Bild- oder VideobesprechungDer Beitrag Foto & Video: Ein besonderer Service für Dich von unseren Visuellen Medien erschien zuerst auf VDST: Tauchen - Mehr als nur ein Sport.
Erreichbarkeit der VDST-Bundesgeschäftsstelle
Foto: VDST / Dein Team der Bgs
Erreichbarkeit der VDST-BundesgeschäftsstelleLiebe Verbandsmitglieder, Freunde und Partner des VDST,
Corona nimmt die Republik immer fester in den Würgegriff und auch wir auf der VDST-Geschäftsstelle kommen nicht umhin, geeigneten Maßnahmen zu treffen, um unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schützen und trotzdem die Geschäfte zumindest im Wesentlichen aufrecht zu erhalten.
Wir befolgen selbstverständlich die aktuellen Anweisungen und Empfehlungen der Behörden und des Robert-Koch-Instituts und leiten daraus Maßnahmen ab, die unsere Belegschaft schützen und dennoch ein bestimmtes Maß an Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit der Geschäftsstelle erlauben. Bisher gibt es in unserem Team und deren Angehörigen keinen Fall von Corona. Da sind wir sehr froh und dankbar.
Um Gefahren für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf der Geschäftsstelle zu minimieren, stellen wir die Präsenzpflicht weitestgehend ein, und richten wo es geht „Homeoffice“ ein. Dadurch wird nicht nur die Erreichbarkeit der Geschäftsstelle, sondern auch ihre Handlungsfähigkeit eingeschränkt. So können wir beispielsweise Brevetierungen etc. nur noch eingeschränkt ausführen, Antworten auf Anfragen etc. werden sicher länger auf sich warten lassen müssen, wir werden den VDST-Shop vorübergehend schließen, da Lieferungen nicht zeitnah gewährleistet werden können usw.
Wir bitten um Verständnis für unsere Maßnahmen in dieser für uns alle außergewöhnlichen Situation. Die Einschränkungen gelten ab Montag, 23. März und bis vorerst 3. April. In der Woche des 3. April werden wir die Situation prüfen und die Maßnahmen ggf. verlängern oder anpassen. Wenn die Prognosen stimmen, wird sich dieser Zeitraum sicher mindestens bis Ende April fortsetzen. Darauf müssen wir uns alle einstellen; mit allen Ungewissheiten für die Zeit danach.
Wir wünschen Euch persönlich und Euren Lieben, dass Ihr von Corona verschont bleibt!
Alles Gute und bleibt gesund!
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Neuer Verein aufgenommen: Der HSG Stralsund Taucher e.V. ist jetzt VDST-Mitglied
Der HSG Stralsund Taucher e.V. ist jetzt Mitglied bei uns im VDST.
Mehr über den Verein findet ihr auf der Vereinswebseite.
Alle VDST-Vereine findet ihr hier bei uns.
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Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise im VDST
Schmuckbild zum neuartigen Coronavirus. Quelle: BZgA
Informationen zum Umgang mit der Corona-Krise im VDST Auch der VDST ist von den Folgen der Verbreitung des Coronavirus (Covid-19) betroffen. So mussten die Vorstandssitzung und die Gemeinsame Versammlung (das Treffen des Vorstandes mit den Vertretern der Landesverbände) am vergangenen Wochenende abgesagt werden. Das Präsidium hat sich dennoch in einer Videokonferenz mit der Situation auseinandergesetzt. Um nicht zur Virusverbreitung beizutragen, sind alle Hinweise der Bundesregierung und des Robert Koch-Institutes zu beachten. Für den VDST heißt das:- Absage aller Veranstaltungen zunächst mindestens bis zum 30. April 2020.
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Landesverbänden und Vereinen wird dringend empfohlen, entsprechend zu handeln.
Dabei könnte die Frist bis zur Neuentscheidung kürzer gesetzt werden.
Hinweise des Fachbereichs Medizin:
Empfehlungen zum Umgang in Pandemie Situation Covid-19 im Sporttauchen (Stand 15.03.2020)
Wir empfehlen von medizinischer Seite grundsätzlich zurzeit, in der auch (fast) alle Schwimmbäder, Fitness Clubs und Sportvereine geschlossen sind, auch auf das Tauchen und gemeinsame Sportaktivitäten auch im Freien / Vereinsgewässer o.ä. zu verzichten. Soziale Kontakte sollen grundsätzlich reduziert werden. Es gelten im Übrigen immer die tagesaktuellen Empfehlungen der zuständigen Stellen, wie dem Robert-Koch- Institut und lokale Behörden und Ämter.
https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/nCoV.html
Der VDST empfiehlt zurzeit grundsätzlich, auf alle Ausbildungsveranstaltungen zu verzichten, da in der jetzigen Pandemiesituation trotz aller Hygienevorkehrungen eine Ansteckung nicht ausgeschlossen werden kann. Auch diese Empfehlung kann tagesaktuell nach den Vorgaben und Empfehlungen aktualisiert werden.
Grundsätzlich sollte jede Veranstaltung auf ihre Notwendigkeit hinterfragt werden, die Politik rät nachvollziehbar aktuell zu „sozialer Distanz“.
Die HLW Ausbildung erfordert zum Schutz vor dem Corona Virus besondere Schutzmaßnahmen.
https://www.dguv.de/fb-erstehilfe/nachrichten/meldungen2020/corona/index.jsp
Der VDST und der FB Medizin rät zum jetzigen Zeitpunkt, auf solche Fortbildungen zu verzichten.
Im Tauchtraining nass und trocken sollte unbedingt auf die Wechselatmungsübung und andere Übungen mit Atmung aus den Automaten anderer Taucher verzichtet werden. Wir wissen, dass die Übertragung per Tröpfcheninfektion, selten wohl auch als Schmierinfektion, stattfindet, wissen aber nicht, ob ein Einfaches ausspülen im Wasser ausreichend ist, die Übertragung zu verhindern.
Fremdausrüstung (Verein oder an Tauchbasen) sollte zurzeit nicht genutzt werden, da auch hier die Hygienestandards nicht sicher nachzuvollziehen sind.
FB Medizin
Dr. Heike Gatermann
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